Guten Tag zusammen,
vielleicht weiß jemand hier die Antwort auf meine Frage. Wir haben in unserer Eigentümergemeinschaft seit letztem Jahr auch ein Geschwisterpaar, die zu gleichen Anteilen im Grundbuch einer unserer Wohneinheiten eingetragen sind. Sie sind nicht an gleicher Adresse ansässig. Muss ich dies irgendwie in der Abrechnung berücksichtigen, oder erstelle ich eine ganz normale Abrechnung zu der Wohnung und sende sie einem der Geschwister stellvertretend für den anderen mit zu?
Vielen Dank für mögliche Antworten