Wärmepumpe abrechnen

  • Hallo,


    habe ein Haus mit 6 Wohnungen. 2 Wohnungen haben eine eigne Heizung mit Warmwasser.

    Die anderen 4 Wohnungen , teilen sich 2 Wohnungen (mit 80qm und 40qm) eine Heizung mit Warmwasser.

    Wie rechne ich jetzt die Heizungen ab?

    Jede Heizung hat einen eigenen Stromzähler (Wärmepumpe mit Erdwärme).

    Die Heizung die 2 Wohnungen versorgt hat einen Kaltwasserzähler. Zähler für die 2 Wohnung (40qm) nach der Heizung , Warmwasser, Wärmemengenzähler und Kaltwasserzähler.

    In der 80qm wohnen 2 Personen in der 40qm wohnt 1 Person.

    Wie kann man das richtig eingeben und richtig abrechnen?

    Vielleicht kann mir jemand helfen und Tipps geben.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Mit freundlichen Gruß.

  • Vielleicht kann mir jemand helfen und Tipps geben.

    Zuerst einmal die Frage, mit welchem Programm willst du das machen, dem Vermieter oder Hausverwalter?


    Zum anderen ist es nicht möglich, 2 separate Heizungen (die mit Etagenheizung bekommen nur die Nebenkosten abgerechnet) in einem Objekt abzurechnen. Hier sehe ich keine andere Möglichkeit, dass du die jeweiligen Wohnungen ausgliederst.


    Wenn ich es so richtig sehe, hast du:

    1. 2 Wohnungen mit je einer eigenen Etagenheizung, korrekt?

    2. 4 Wohnungen, wovon jeweils 2 WE eine Wärmepumpe haben?


    Das geht nicht in "einem Abschlag" zu machen.

  • Danke für die Antwort.

    Schade, eigentlich. Weil es ja öfter dieses Problem gibt.

    Nutze Vermieter mit6-10 Wohnungen. Grade da sollte es eine Lösung geben. Und bei der neuen Gesetzesvorlagen wird es ja dann noch schwieriger.

    Hoffe das die Software das dann hergibt. Weil sonst braucht man ja noch extra Programme.


    Man kann aber ja nur 1 Heizung angeben. Ist total unlogisch für mich.

    Erdgeschoß hat jede Wohnung eine Wärmepumpe.

    1, Stockwerk und Dach haben 2 Wohnungen eine Wärmepumpe.

    Macht 6 Wohnungen 4 Wärmepumpen.


    Wie rechnet man es jetzt gegen?


    Danke für eure Hilfe.

  • Mieter der 80qm Wohnung hat die Wärmepumpe an seinem Zähler. Heist er muss vom Mieter der40Qm Wohnung das Geld für Warmwasser und Heizkosten wieder haben. Also alles nicht so einfach.

  • Ja mit einer Notlösung. Aber nicht richtig. Wenn der Mieter Probleme macht bekommt er Recht.

    Und Zeitnah wird sich etwas ändern. Eine Wohnung wird noch vermietet und nicht mehr selbst genutzt.

    Und habe vor Balkonkraftwerke anzuschaffen. Dann wird es noch komplizierter.

  • Schade, eigentlich. Weil es ja öfter dieses Problem gibt

    Ich klinke mich noch einmal ein.


    Dass es schon einmal 2 Heizungen in einem Objekt gibt, dann aber mit getrennten Heizsystemen heißt, jede Partei hat einen eigenen Heizkreis, ist keine Seltenheit.

    Deine Meinung, dass es öfters Probleme mit mehreren Heizungen gibt, kann ich nicht bestätigen. Daher denke ich, dass das so nicht oft vorkommt.


    Ist total unlogisch für mich.

    Erdgeschoß hat jede Wohnung eine Wärmepumpe.

    1, Stockwerk und Dach haben 2 Wohnungen eine Wärmepumpe.

    Macht 6 Wohnungen 4 Wärmepumpen.

    Zum Verständnis, du hast vermutlich ein Haus, wo zwei Wohnungen je eine Wärmepumpe haben, das bedeutet doch, dass jeweils, wie angegeben im EG, es dort einen Heizkreis gibt, vermutlich auch nur einen Warmwasserkreis, der dann von einer Wärmepumpe beliefert wird. Das ist für mich unlogisch, außer es wurden nach und nach Wohneinheiten dazu gebaut, bei dem kein durchgehender Heizkreislauf ist im Objekt gibt.


    Wie Blumenmeer schon sagte, wurde darüber bereits vor 2 Jahren gesprochen und eine "Notlösung" gefunden.


    Wie kann man in einem Objekt mit 6 WE, von denen 2 eine Etagenheizung haben, da braucht man keine Heizkosten abzurechnen, dann noch einmal 2 Wohnungen im OG und jeweils 2 Wohnungen im EG mit jeweils 2 getrennten Heiz- und Warmwasserkreisläufe in eine Abrechnung = Notlösung abrechnen. Davon würde ich absehen, denn wie soll da je Etage abgerechnet werden? Gibt es denn überhaupt Verbrauchsmessgeräte für die Heizungen, Wärmemengenzähler z.B.?


    Nein vergess es, du bekommst bei einer solchen Konfiguration keine sichere Abrechnung erstellt, schon gar nicht mit dem Vermieter. Mit dem Hausverwalter kann man noch verschiedene Konstellationen anlegen, aber nicht bei deinem Objekt.


    Auch wie das mit den Balkonkraftwerke gehen soll, ist mir ein Rätsel, denn der erzeugte Strom muss doch in einen Wohnungsstromkreis eingespeist werden. Und wenn davon auch die WP ihren Brennstoff bekommt, oha, da will ich garnicht dran denken, wie du so ein Gebilde abrechnen willst.


    Was nicht geht, dies mit einem der beiden Programme die angeboten werden, sicherlich geht das auch nicht bei denen, die das bundesweit machen.

  • Und wenn davon auch die WP ihren Brennstoff bekommt, oha, da will ich garnicht dran denken, wie du so ein Gebilde abrechnen willst.

    Ist doch recht einfach, mit niedrigen Brenstoffkosten (Strom) und die Investition mit bis zu 8% auf die Miete umlegen

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Investition mit bis zu 8% auf die Miete umlegen

    Das hat doch bei der Nebenkostenabrechnung nichts zu tun.



    Ist doch recht einfach,

    Ich hatte geschrieben: ..wie du so ein Gebilde abrechnen willst.


    Und das ist "recht einfach", na dann mache es mal, du machst doch gerne Musterdateien, und schick mir diese, ich schaue mal drüber, habe ja den Vermieter zum Anschauen ;)

  • Mit den Stromkosten die geringer ausfallen. Mehr nicht.

    Es geht doch bei ihm darum, wie er das Gebäude mit dem Programm "anlegen" kann, damit alles korrekt berechnet wird, und das geht doch nicht, da sind wir beide uns doch einig. Alles andere hat damit nichts zu tun.