Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Ausgangssituation: meine Frau ist in Elternzeit, hat entschlossen nicht in ihren alten Job zurück zukehren, hat sich weitergebildet und wird nach der Elternzeit freiberuflich in einem ganz anderem Bereich tätig sein.
Frage: sind die Kosten für Weiterbildung, Fachliteratur, etc. im Werbungskostenblock einzutragen oder weil es nichts mit ihrem eigentlichen Job zu tun hat, als Sonderausgaben einzutragen?
Besten Dank.
Viele Grüße,
Kevin