"Minimal"-Steuererklärung für Energiepreispauschale

  • Hallo,


    meine Töchter sind Studenten, haben in 2022 bezahlte Praktika bzw. "HiWi" Tätigkeiten durchgeführt. Dadurch waren sie nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig, aber (da sie Einkünfte hatten) steht ihnen ja die EPP zu. Wie mache ich jetzt da eine "Minimal"-Steuererklärung, dass sie diese bekommen? Einfach nur "andere Einnahmen" angeben und fertig? Oder was muss ich da berücksichtigen?


    Danke,



    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Das geht bei Studenten völlig anders. Sollten Deine Töchter eigentlich wissen.

    Energiepreispauschale für Studierende | Bundesregierung
    Die Auszahlung der Einmalzahlung für Studierende in Höhe von 200 Euro ist erfolgreich angelaufen. Mehr Informationen zur Beantragung finden Sie hier.
    www.bundesregierung.de

    • Offizieller Beitrag

    Das geht bei Studenten völlig anders. Sollten Deine Töchter eigentlich wissen.

    Warum? Die können doch auch Arbeitnehmer sein, Lohnsteuerklasse oder sogar Minijob und die "reguläre" EPP beanspruchen. Verschiedene Förderungen gehen ja ggf. sogar nebeneinander. Und die Förderung für Studierende taucht m.E. ja auch gar nicht in der ESt-Erklärung auf und ist somit auch nicht über diese nachzufordern.


    Einfach nur "andere Einnahmen" angeben und fertig? Oder was muss ich da berücksichtigen?

    Wenn man etwas über die Einkommensteuererklärung bekommen möchte, dann muss man auch eine vollständige und ordnungsgemäße ESt-Erklärung abgeben.

  • Und die Förderung für Studierende taucht m.E. ja auch gar nicht in der ESt-Erklärung auf und ist somit auch nicht über diese nachzufordern.

    Genau.

    ...Es geht, wie miwe4 geschrieben hat, ja nicht um die 200€ für Studierende sondern die 300€, die zusätzlich für Arbeitnehmer gezahlt werden.

    Das geht bei Studenten völlig anders. Sollten Deine Töchter eigentlich wissen.

    Warum? Die können doch auch Arbeitnehmer sein, Lohnsteuerklasse oder sogar Minijob und die "reguläre" EPP beanspruchen. Verschiedene Förderungen gehen ja ggf. sogar nebeneinander. Und die Förderung für Studierende taucht m.E. ja auch gar nicht in der ESt-Erklärung auf und ist somit auch nicht über diese nachzufordern.


    Einfach nur "andere Einnahmen" angeben und fertig? Oder was muss ich da berücksichtigen?

    Wenn man etwas über die Einkommensteuererklärung bekommen möchte, dann muss man auch eine vollständige und ordnungsgemäße ESt-Erklärung abgeben.

    Da war ich wohl ein wenig "ungenau"... Meine Tochter hat lohnsteuerfreie Vergütungen für "HiWi" Jobs bekommen, es gibt entsprechende Lohnabrechnungen, aber ohne jegliche Steuern/Sozialabgaben. Aber das sollte ja dann auch passen unter "andere Einnahmen", oder?


    DANKE!!!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tochter hat lohnsteuerfreie Vergütungen für "HiWi" Jobs bekommen, es gibt entsprechende Lohnabrechnungen, aber ohne jegliche Steuern/Sozialabgaben. Aber das sollte ja dann auch passen unter "andere Einnahmen", oder?

    Es gibt keine "lohnsteuerfreien HiWi-Jobs".


    Vielleicht fällt aufgrund der Höhe der Einnahmen keine Lohnsteuer laut maßgeblicher Lohnsteuertabelle und Lohnsteuerklasse an, deshalb sind es aber dennoch Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG. Oder aber es sind ggf. pauschbesteuerte Minijobs, die dann so in der Erklärung nicht auftauchen würden. Es sind aber unterschiedliche Aufhänger für eine oder mehrere EPP und entsprechend werden diese auch differenziert abgefragt und sind demgemäß an unterschiedlichen Stellen einzutragen.