Kapitalertragsteuer und § 32d EStG

  • Ich musste für das Jahr 2018 meine Kapitalerträge noch mal erklären. Dabei ist aufgefallen das Wiso als Kapitalvermögen, anzüglich Sparer-Pauschbetrag, 1 280€ errechnet hat, dann aber bei der Berechnung der Einkünfte nach §32d je Ehepartner nur 239€ ans das Finazamt erklärt hat. Wie kann ich das dem Finzamt erklären. Nun soll ich nach 5 Jahren nachzahlen :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Dabei ist aufgefallen das Wiso als Kapitalvermögen, anzüglich Sparer-Pauschbetrag, 1 280€ errechnet hat, dann aber bei der Berechnung der Einkünfte nach §32d je Ehepartner nur 239€ ans das Finazamt erklärt hat.

    Das Programm macht das, was Du ihm sagst und als Programmeingaben vorgibst. Nicht mehr und nicht weniger. Bei zutreffenden Eintragungen macht das Programm auch alles richtig. Ohne bereinigte Screenshots und Angabe zur Art der Einnahmen/anrechenbaren Steuern kann man ansonsten nicht viel sagen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Kapitalertragssteuer“ zu „Kapitalertragsteuer und § 32d EStG“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Deine Screenshots erklären doch nur die Berechnung, die dieser zu Grunde liegenden Zahlen bzw. Arten der Kapitalerträge erkennt man nicht. Es fallen ja schließlich nicht alle Kapitalerträge unter die Regelung der Abgeltungssteuer. Deshalb ja:

    Bei zutreffenden Eintragungen macht das Programm auch alles richtig. Ohne bereinigte Screenshots und Angabe zur Art der Einnahmen/anrechenbaren Steuern kann man ansonsten nicht viel sagen.

  • Zitat von miwe4

    Bei zutreffenden Eintragungen macht das Programm auch alles richtig.


    Das hoffe ich doch sehr!!

    ich wollte nur wissen wo ich suchen muss!! ich freue mich auch immer wenn jemand klüger ist - nur sollte er eigentlich hier sein Wissen teilen.