Berücksichtigung der Dezember-Soforthilfe 2022 bei der Heizkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    wie geht ihr mit der Dezember-Soforthilfe 2022 bei den Gas-Kosten im HV um? Laut Gesetz muss der Betrag ja für jeden Mieter ausgewiesen werden. Bei Buhl habe ich dazu nichts gefunden. Ich habe den Betrag erstmal als Workaround als Ausgabenrückerstattung auf das Gas-Konto 4500 gebucht, wobei das so ja nicht richtig ist. Habt ihr andere Ideen?

  • Ich habe den Betrag erstmal als Workaround als Ausgabenrückerstattung auf das Gas-Konto 4500 gebucht, wobei das so ja nicht richtig ist.

    Nun, ich habe eine Gasrechnung für 2022 bekommen, wo die Gesamtkosten und Verbrauch aufgeführt wurde. Die Kosten für Dezember waren ja abgezogen worden.

    Das bedeutet doch, dass du bei 4500 die diese "End"Kosten einträgst und als Verbrauch natürlich die Summe des Gaszählers in m³ oder als kWh.


    Alles andere wird doch dann abgerechnet. Was du gemacht hast, ist doch nicht korrekt, denn wenn du eine Rückerstattung machst musst du doch auch eine nicht rücknehmbare Gasmenge eingeben.


    So kannst du das nicht machen.

  • Alles andere wird doch dann abgerechnet. Was du gemacht hast, ist doch nicht korrekt, denn wenn du eine Rückerstattung machst musst du doch auch eine nicht rücknehmbare Gasmenge eingeben.

    Dazu gibt es den Online-Rechner Dezember-Entlastung


    Rechner: So hoch fällt die Dezember-Entlastung beim Gas für Sie aus | Verbraucherzentrale NRW
    Im Dezember 2022 übernimmt der Staat Ihren Abschlag für die Gas-Versorgung. Soweit, so einfach. Doch mit der nächsten Jahresabrechnung wird Ihr Versorger…
    www.verbraucherzentrale.nrw


    der dann, über die Wärmemengenzähler, den Mietern oder Eigentümer gutgeschrieben wird.

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  • Dazu gibt es den Online-Rechner Dezember-Entlastung

    Lieber Kollege, was willst du denn da noch berechnen oder ausrechnen lassen.


    Zumindest bei mir in Rheinland-Pfalz war es so, dass ich eine ganz normale Gasrechnung bekommen habe, da stand der Verbrauch in kWh und die regülären Kosten des Verbrauchs drin, so als ob keine Erstattung erfolgt.

    Darunter war eine Zeile, die dann den reduzierten von mir zu zahlenden Betrag enthielt, der der Versorger ja aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen angewendet hat.


    Das heißt, ich habe meine 2 Wärmemengenzähler für die Wohnungen mit den Jahreswerten sowie den WMZ des Warmwassers wie immer eingetragen. Danach wird dann der Verbrauch mit dem Kostenbetrag beim HV in Konto 4500 eingetragen.

    Das bedeutet, dass der Verbrauch der einzelnen WMZ mit den reduzierten Gaskosten berechnet wird.


    Der von dir angedeutete Rechner, da kann man sicherlich (habe ich mir nicht angesehen) seine zu reduzierende Kosten berechnen. Nur bei mir hat es der Gaslieferant direkt eingetragen und damit kann ich eine korrekte Heizkostenabrechnung erstellen.

  • Ich habe den Betrag erstmal als Workaround als Ausgabenrückerstattung auf das Gas-Konto 4500 gebucht, wobei das so ja nicht richtig ist.

    Nun, ich habe eine Gasrechnung für 2022 bekommen, wo die Gesamtkosten und Verbrauch aufgeführt wurde. Die Kosten für Dezember waren ja abgezogen worden.

    Das bedeutet doch, dass du bei 4500 die diese "End"Kosten einträgst und als Verbrauch natürlich die Summe des Gaszählers in m³ oder als kWh.


    Naja, in dem Gesetz (§5 Abs. (1) EWSG) steht: "Die Höhe der Entlastung des Vermieters ist in der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen."

    D.h. die Endkosten brauche ich für die Abrechnung, ja, die Höhe der Entlastung muss ich aber trotzdem ausweisen. Ich frage mich nur wie...? Die GDMs scheinen dafür einfach ein Eingabefeld in ihre Erfassung eingebaut zu haben und weisen das dann aus. Buhl schweigt sich mal wieder aus :( Mit meinem Workaround bekomme ich die Angabe zumindest mit 0,0 kWh in der Abrechnung ausgewiesen - und ja, korrekt ist das auch nicht. Alternativ könnte ich vielleicht einen Zusatztext schreiben...

  • Darunter war eine Zeile, die dann den reduzierten von mir zu zahlenden Betrag enthielt, der der Versorger ja aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen angewendet hat.

    Und wenn es eine Gutschrift gab ?

    Alles andere wird doch dann abgerechnet. Was du gemacht hast, ist doch nicht korrekt, denn wenn du eine Rückerstattung machst musst du doch auch eine nicht rücknehmbare Gasmenge eingeben.

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  • Der Support hat mich auf die Programmhilfe zur Verbuchung der Umsatzsteuer verwiesen ;( Lesen die die Anfragen überhaupt? Die Umsatzsteuer wird auch gesenkt - ja - das hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz aber nichts zu tun. Grmpf.

  • Habe auch diesen Hinweis zur Verbuchung der Umsatzsteuer bekommen! Völliger Unsinn !!

    Mein Problem geht aber noch weiter. ich hatte bis September noch günstige Gaskonditionen. Dann sind die Preise bekanntlich erheblich angezogen.


    Einer meiner Mieter ist Ende September ausgezogen.


    Bei der Abrechnung habe ich dann festgestellt, dass bei der Heizkostenabrechnung - trotz zeitlich differenzierter Eingabe der Kosten - immer nur eine Jahressumme der aufgelaufenen Heiz- / Heiznebenkosten erzeugt wird.

    D. h. der im September ausgezogene Mieter bekommt den Bonus auch gutgeschrieben!


    Unabhängig davon fehlt, auch aus meiner Sicht, eine konkrete Möglichkeit den Bonus (anteilig) auf der jeweiligen Mieterabrechnung aufzuführen.

    Die Abrechnungen dürften so keinen Bestand bei einer gerichtlichen Überprüfung haben !?

  • Alternativ könnte ich vielleicht einen Zusatztext schreiben...

    Hi Poldy, so werde ich es lösen. Es steht ja lediglich im Gesetzestext, dass der Mieter in der Heizkostenabrechnung über den Entlastungsbetrag zu informieren ist. In welcher Form steht jedem frei. Und der Zusatztext ist eine gute Lösung, bevor man lange rumexperimentiert. ;)

  • Nach Hin und Her hat mir der Support nun die folgende Lösung vorgeschlagen: "Sofern Sie lediglich die Erstattung darstellen möchten, erfassen Sie diese Position unter "Einnahmen und Ausgaben" als "Ausgaberückzahlung(Gutschrift)". Anschließend wird diese als solche in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen."


    Das hatte ich als Workaround schon so gewählt (s.o.). Letztendlich bleiben dann zwei Optionen:

    - Eine Ausgabenrückzahlung buchen - dann muss das im Gesamtbetrag berücksichtigt sein.

    - In einem Zusatztext manuell ausweisen (je nach Anzahl der Objekte kann das mühsam werden) - dann darf der Betrag nicht im Gesamtbetrag berücksichtigt sein.


    Ein separates Feld dafür scheint Buhl nicht implementiert zu haben - und den Sachverhalt inhaltlich verstanden hat der Support vermutlich auch nicht.