Lohnsteuerbescheinigung bei Gehaltsüberzahlung

  • Hi zusammen,


    meine Partnerin hat folgendes Problem:

    Sie kam letzten August aus der Elternzeit und wurde bei Wiedereinstieg vom Arbeitgeber in die falsche Gehaltsklasse eingestuft. Also bekam sie zu viel Gehalt, was dem AG erst im März aufgefallen ist. Die Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist demnach fehlerhaft, da sie das zu viel gezahlte Gehalt nun zurückzahlen musste. Eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung gibt es laut AG aber erst im nächsten Jahr, zusammen mit der für 2023.

    Durch Elterngeld und die Energiepauschale ist sie zu einer Steuererklärung verpflichtet, aber wir können die Steuererklärung doch nicht auf Basis der falschen Bescheinigung anfertigen. Das wäre ja zu ihrem Nachteil. Könnt ihr mir sagen, wie wir da vorgehen sollten?


    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Könnt ihr mir sagen, wie wir da vorgehen sollten?

    Da ist definitiv nichts mehr zu machen. Abgesehen davon ist die Lohnsteuerbescheinigung ja nicht falsch. Deiner Partnerin wurde "nur" zuviel Gehalt gezahlt. Insoweit habe ich auch einmal die Themenüberschrift angepasst.


    Sie kam letzten August aus der Elternzeit und wurde bei Wiedereinstieg vom Arbeitgeber in die falsche Gehaltsklasse eingestuft. Also bekam sie zu viel Gehalt, was dem AG erst im März aufgefallen ist.

    Und warum ist es Ihr/Euch nicht aufgefallen? ?(

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung“ zu „Lohnsteuerbescheinigung bei Gehaltsüberzahlung“ geändert.
  • Könnt ihr mir sagen, wie wir da vorgehen sollten?

    Da ist definitiv nichts mehr zu machen. Abgesehen davon ist die Lohnsteuerbescheinigung ja nicht falsch. Deiner Partnerin wurde "nur" zuviel Gehalt gezahlt. Insoweit habe ich auch einmal die Themenüberschrift angepasst.


    Sie kam letzten August aus der Elternzeit und wurde bei Wiedereinstieg vom Arbeitgeber in die falsche Gehaltsklasse eingestuft. Also bekam sie zu viel Gehalt, was dem AG erst im März aufgefallen ist.

    Und warum ist es Ihr/Euch nicht aufgefallen? ?(

    Es ist nicht aufgefallen, weil das Gehalt für die Gehaltsstufe ja richtig war. Meine Partnerin wurde nur falsch eingestuft und das konnte ihr nicht auffallen, weil es ihr ja so kommuniziert wurde.

    Sprich: "Hallo Frau X, willkommen zurück aus der Elternzeit! Mit 30 Std./Woche bekommen Sie als stellv. Leitung Gehalt X." und im März: "Oh, wir haben versehentlich ein Häkchen in der Buchhaltung falsch gesetzt, Sie werden nun doch nur als Fachkraft bezahlt. War unser Fehler, sorry."


    Mag ja sein, dass die Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitpunkt nicht falsch war, aber sie zahlt das Geld ja zurück und demnach hat sie das Geld reell ja im Grunde nicht bekommen. Also wird die Besteuerung ja an einem Einkommen bemessen, das geringer ist. Ich würde jetzt gerne wissen, an welcher Stelle der Ausgleich des Ganzen erfolgt, denn so zahlt sie ja doppelt drauf.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde jetzt gerne wissen, an welcher Stelle der Ausgleich des Ganzen erfolgt, denn so zahlt sie ja doppelt drauf.

    Gemäß Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG im Veranlagungszeitraum der tatsächlichen Rückzahlung. Insoweit liegt negativer Arbeitslohn vor. Und das Ganze dann eben im Veranlagungszeitraum 2023, also der ESt-Erklärung für 2023.

  • Ich würde jetzt gerne wissen, an welcher Stelle der Ausgleich des Ganzen erfolgt, denn so zahlt sie ja doppelt drauf.

    Der Ausgleich erfolgt 2023, das ergibt sich doch bereits aus den eindeutigen Antworten. Ob sich die Verschiebung nach 2022 steuerlich wirklich nachteilig

    ausgewirkt hat, kann man dann Ende 2023 berechnen, wenn man sich diese Arbeit antun will. Ändern lässt sich daran nichts.