Lohnsteuerbescheinigung mit falscher Steuerklasse 6 - Korrektur Steuererklärung

  • Hallo,


    im Falle einer fehlerhaften Einstufung in die Steuerklasse 6 anstelle der Steuerklasse 1 in der Wiso-Steuer-Software muss die korrekte Steuerklasse in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?

    Es ist jedoch auch richtig, alle Daten so einzugeben, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind, einschließlich der falschen Steuerklasse?


    Das Problem, mit dem ich derzeit konfrontiert bin, betrifft eine Lohnabrechnungsbescheinigung für die Monate November-Dezember 2022, die fälschlicherweise mit der Steuerklasse 6 berechnet wurde.

    Mein früherer Arbeitgeber hat sich versehentlich als Hauptarbeitgeber angemeldet, wodurch ich automatisch in die Steuerklasse 6 eingestuft wurde.


    Obwohl mein ehemaliger Arbeitgeber sich aus dem Elster-System abgemeldet hat, wurde leider keine rechtzeitige Korrektur vorgenommen, und eine zweite Lohnabrechnungsbescheinigung mit der falschen Steuerklasse 6 wurde erstellt.


    Wie kann die Korrektur erfolgen? Wird das Finanzamt den Fehler bemerken? :/

    • Offizieller Beitrag

    Es ist jedoch auch richtig, alle Daten so einzugeben, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind, einschließlich der falschen Steuerklasse?

    So ist es.


    Wie kann die Korrektur erfolgen?

    Da gibt es nichts zu korrigieren. Die Einkommensteuererklärung abgeben, in der dann gemäß der für diese maßgebliche Einkommensteuertabelle (Grundtabelle oder Splittingtabelle je nach Familienstand und/oder Veranlagungsart) angewendet wird.


    Wird das Finanzamt den Fehler bemerken? :/

    Das interessiert die gar nicht und ist allenfalls für eine etwaige Pflichtveranlagung i.S.d. § 46 EStG relevant.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Lohnbescheinung mit falsche Steuerklasse 6 Korrektur Steuererklärung“ zu „Lohnsteuerbescheinigung mit falscher Steuerklasse 6 - Korrektur Steuererklärung“ geändert.
  • Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, dass nach der Berechnung durch das Finanzamt bei Erhalt des Steuerbescheids aus deren tabellarischen Berechnungen hervorgeht, dass ich zu viel Steuer gezahlt habe.

    Gleichzeitig sind die zwei Monate mit der falschen Anmeldung Steuerklasse 6 in ihrem System zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden? da sie vom ehemaligen Arbeitgeber aus dem System entfernt wurden?

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, dass nach der Berechnung durch das Finanzamt bei Erhalt des Steuerbescheids aus deren tabellarischen Berechnungen hervorgeht, dass ich zu viel Steuer gezahlt habe.

    Na also.


    Gleichzeitig sind die zwei Monate mit der falschen Anmeldung Steuerklasse 6 in ihrem System zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden? da sie vom ehemaligen Arbeitgeber aus dem System entfernt wurden?

    Obwohl mein ehemaliger Arbeitgeber sich aus dem Elster-System abgemeldet hat, wurde leider keine rechtzeitige Korrektur vorgenommen, und eine zweite Lohnabrechnungsbescheinigung mit der falschen Steuerklasse 6 wurde erstellt.

    Zum einen kann man auch als AG nicht einfach bereits übermittelte Daten wieder löschen. Zum anderen schreibst Du doch, dass es eben ja gerade nicht durch diesen Korrigiert wurde. Warum auch? Die ESt-Veranlagung zieht alles glatt, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.