Gartenwasserzähler einer WE in Hausgeldabrechnung mit berücksichtigen

  • Guten Tag Community,

    in unserem kleinen Objekt (5 Wohneinheiten) hat jede WE natürlich seinen separaten Warm- und Kaltwasserzähler.

    Jede WE hat einen Außenzapfstelle auf Balkon bzw. Terrasse ohne separaten Zähler, was mit dem Kaltwasserzähler der WE miterfasst wird.

    Das Wasser wird in der Heizkostenabrechnung (externer Dienstleiter) umgelegt.

    Nun hat eine WE an die Außenzapfstelle einen Gartenwasserzähler installiert, quasi nach dem Kaltwasserzähler der dazugehörigen WE, weil diese sich einen Pool im kleinen Gärtchen aufgestellt haben.

    Somit ist die Entnahme des Kaltwassers dieser einen Wohneinheit über den Kaltwasserzähler erfasst (inkl. der separaten Außenstelle), welche nun über einen angemeldeten Gartenwasserzähler läuft.

    Diese ist nun über die Gesamt-Wasser-Abrechnung des Wasseranbieters berücksichtigt, bedeutet einmal 15 EUR Jahresgebühr für den Gartenzähler und die Gutschrift (z.B. 150€) für das Abwasser.

    Diese zwei Positionen laufen aber nicht über die Wasserabrechnung der gesamten "Heizkostenabrechnung" des externen Dienstleisters, worin jede Einheit wie gewohnt nach erfasstem Verbrauch berechnet wird. Somit müsste dies in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt werden.


    Aber wie kann man nun diese WE mit der zusätzliche Jahresgebühr von 15 EUR belasten und die Abwassergutschrift positiv zuweisen?


    Vielen Dank im Voraus für euer Feedback und noch ein schönes Restwochenende! :thumbup:

  • Ist eine reine WEG

    Bei einer WEG kann ich leider nicht helfen, da ich dort nicht "tätig" bin.


    Aber vielleicht kann man es doch so machen, wie ich es bei einer Mietverwaltung tun würde. Dazu musst du aber einige Änderungen in verschiedenen Umlageschlüssel ändern, damit nur die eine WE damit belastet werden kann. Ob das wiederum bei der WEG geht, annimmt und dergleichen, das weiß ich leider nicht.

    Ich denke, da musst du mal - nach einer Sicherung - experimentieren, denn dann siehts du, ob es gelingt oder nicht.

  • Ist eine reine WEG

    Bei einer WEG kann ich leider nicht helfen, da ich dort nicht "tätig" bin.


    Aber vielleicht kann man es doch so machen, wie ich es bei einer Mietverwaltung tun würde. Dazu musst du aber einige Änderungen in verschiedenen Umlageschlüssel ändern, damit nur die eine WE damit belastet werden kann. Ob das wiederum bei der WEG geht, annimmt und dergleichen, das weiß ich leider nicht.

    Ich denke, da musst du mal - nach einer Sicherung - experimentieren, denn dann siehts du, ob es gelingt oder nicht.


    Besten Dank für deine schnelle Reaktionen.

    Habe schon einiges ausprobiert aber leider noch nicht zielführend im Ergebnis.


    Theoretisch, da der Wassergesamtverbrauch auf alle 5 WE´s verteilt gemäß wird, erfasst durch die jeweiligen Kaltwasserzählerstände der WE´s, entsteht quasi nur eine Gutschrift für die eine WE des Gartenwasserzählers (z.B. Gartenwasserzählergebühr -15€ + Abwassergutschrift ca. +150€ = Guthaben von +135€) und bräuchte auch nur mit "einer" Position dieser Gutschrift des Wasseranbieters der einen WE gutschreiben/zuweisen.
    Aber habe hierzu noch nicht den Lösungsansatz gefunden.

    Schönen Sonntag.

  • Man bucht immer alles so, wie es auch zu buchen ist. Jede einzelne Buchung. Bitte keine Verrechnungen im Vorfeld, das ist nicht nachzuvollziehen.


    Du brauchst einen zusätzlichen Umlageschlüssel "Balkonwasser" oder wie auch immer. Dorthin werden die Kosten von 15 € gebucht. Der Umlageschlüssel kann z.B. auf "Einheit" laufen, dann muss die ETW den entsprechenden Anteil (Einheit = 1, alle anderen ETW = 0) bekommen.


    Die Abwassergutschrift ist an der Stelle eine "Ausgabenrückzahlung" und wird dann auf das Konto "Balkonwasser" gebucht

    => dann hast Du das getrennt