Unterhalt an bedürftige Personen - Bezüge und Steuerzahlungen

  • Hi,


    ich versuche gerade in meiner Steuererklärung (für 2022) die Bezüge und Steuerzahlungen meiner Freundin (unverheiratet, Mutter unseres Kindes, wir leben in einem Haushalt) unter dem Punkt "Unterhalt an bedürftige Personen" einzugeben, um herauszufinden, ob ich Naturalunterhalt absetzen kann.


    Bei den Einkünften habe ich das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld mit den entsprechenden Zeiträumen eingetragen - das geht problemlos.

    Bei den Einkünften als Arbeitnehmer stellen sich mir aber folgende Fragen:

    1. Ich muss Bruttowerte angeben. Sie hat aber zum Teil normalen Lohn (steuerpflichtig) bekommen und zum Teil den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuerfrei). Entsprechend ist der Jahresgesamtbetrag auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung für den Bruttolohn auch niedriger als die Summe der Bruttolöhne auf den einzelnen Verdienstabrechnungen. Da das es sich beim Unterhaltszeitraum nicht um das ganze Jahr gehandelt hat, habe ich nun die Bruttozahlungen aus den Verdienstabrechnungen genommen und einzeln in die Tabelle in Wiso Steuer Mac eingetragen. Stimmt das so?
    2. Oder muss ich zwingend mit dem Wert (unter 3. Bruttoarbeitslohn) aus der Lohnsteuerbescheinigung arbeiten? Nur wüsste ich dann nicht, welchen Betrag ich auf welchen Monat schreiben soll (jeweils 1/12 geht ja nicht, da der Unterhaltszeitraum nicht das ganze Jahr ist und sie nicht gleichmäßig Geld bekommen hat).

    Neben den Bezügen (Brutto), soll/kann ich auch noch ihre geleisteten Steuerzahlungen angeben, damit der Nettowert bestimmt werden kann. Laut der Programmhilfe fallen hierunter z.B. Einkommens- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag aus dem Steuerbescheid des vorangegangenen Steuerjahres (das wäre ja 2021).


    3. Warum soll ich die Werte des vorangegangen Steuerjahres angeben und nicht die, die aktuell auf den Verdienstabrechnungen stehen? Es macht doch irgendwie wenig Sinn, zur Berechnung des Nettoeinkommens 2022 die Steuerzahlungen von 2021 zu nehmen?


    4. Warum gebe ich dann bei den Bezügen nicht einfach gleich die Nettowerte an?


    5. Kann man für die Steuern nicht einfach die Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung addieren und eintragen?


    Danke für eure Hilfe!


    Gruß

    snap

    • Offizieller Beitrag

    4. Warum gebe ich dann bei den Bezügen nicht einfach gleich die Nettowerte an?

    Weil die niemanden interessieren. Es interessieren Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben zur entsprechenden Einkunftsart) und Bezüge (Mutterschaftsgeld, Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld (mit maßgeblichem Bruttobetrag laut Lohnsteuerbescheinigung) etc..


    Warum machst Du nicht einfach das, was Dir das Programm sagt? Es leitet Dich doch an und bietet auch noch entsprechende anzuklickende Erläuterungen. Es sagt Dir definitiv, wie Du letztlich zu verfahren hast. Auch die Zeiträume kannst Du entsprechend angeben. Also nur Zeile für Zeile vorgehen und lesen. Das Programm reagiert immer auf Deine vorhergehenden Angaben/Eingaben.

  • Da das es sich beim Unterhaltszeitraum nicht um das ganze Jahr gehandelt hat, ...

    müssen nur die Einkünfte und Bezüge angegeben werden, die auf den Unterstützungszeitraum entfallen. Dafür taugen Werte aus

    der Lohnsteuerbescheinigung sicher nicht. Es ist eine monatsweise Betrachtung erforderlich. Das steht aber wirklich alles in der Programmhilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Da das es sich beim Unterhaltszeitraum nicht um das ganze Jahr gehandelt hat, ...

    müssen nur die Einkünfte und Bezüge angegeben werden, die auf den Unterstützungszeitraum entfallen. Dafür taugen Werte aus

    der Lohnsteuerbescheinigung sicher nicht. Es ist eine monatsweise Betrachtung erforderlich. Das steht aber wirklich alles in der Programmhilfe.

    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist sicherlich aus der Lohnsteuerbescheinigung zu übernehmen. Und der Bruttoarbeitslohn wird sicherlich leicht abzugrenzen sein, sofern er nicht ganz auf die Zeit vor Mutterschutz entfällt. Und das Mutterschaftsgeld wird ebenfalls durch die zahlende Stelle bescheinigt und entfällt voll auf den Unterhaltszeitraum. Und alles lässt sich wunderbar in die Software eingeben. Weshalb ihm geraten wurde:

    Warum machst Du nicht einfach das, was Dir das Programm sagt? Es leitet Dich doch an und bietet auch noch entsprechende anzuklickende Erläuterungen. Es sagt Dir definitiv, wie Du letztlich zu verfahren hast. Auch die Zeiträume kannst Du entsprechend angeben. Also nur Zeile für Zeile vorgehen und lesen. Das Programm reagiert immer auf Deine vorhergehenden Angaben/Eingaben.

  • Da das es sich beim Unterhaltszeitraum nicht um das ganze Jahr gehandelt hat, ...

    müssen nur die Einkünfte und Bezüge angegeben werden, die auf den Unterstützungszeitraum entfallen. Dafür taugen Werte aus

    der Lohnsteuerbescheinigung sicher nicht. Es ist eine monatsweise Betrachtung erforderlich. Das steht aber wirklich alles in der Programmhilfe.

    Ja in der Hilfe steht auch, dass dennoch das ganze Jahr angegeben werden soll...

    4. Warum gebe ich dann bei den Bezügen nicht einfach gleich die Nettowerte an?

    Weil die niemanden interessieren. Es interessieren Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben zur entsprechenden Einkunftsart) und Bezüge (Mutterschaftsgeld, Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld (mit maßgeblichem Bruttobetrag laut Lohnsteuerbescheinigung) etc..


    Warum machst Du nicht einfach das, was Dir das Programm sagt? Es leitet Dich doch an und bietet auch noch entsprechende anzuklickende Erläuterungen. Es sagt Dir definitiv, wie Du letztlich zu verfahren hast. Auch die Zeiträume kannst Du entsprechend angeben. Also nur Zeile für Zeile vorgehen und lesen. Das Programm reagiert immer auf Deine vorhergehenden Angaben/Eingaben.

    Weil es, entgegen deiner Auffassung (und der daraus resultierender Verschiebung des Threads) nicht um die Bedienung des Programms geht! Insbesondere die Fragen 3-5 sind allgemeiner Natur und haben nix mit den Programmspezifika zu tun. Stupide die Eingabemaske ausfüllen kann ich. Mich interessiert das Warum dahinter. Was soll dieser arrogante Ton hier?


    Besonders bei der Eingabe der Steuern erschließt sich mir nicht, weshalb ich die vom Vorjahr nehmen soll und nicht aus den aktuellen Abrechnungen (die mir ja ebenfalls vorliegen).

    • Offizieller Beitrag

    Ja in der Hilfe steht auch, dass dennoch das ganze Jahr angegeben werden soll...

    Und was steht da noch?

    Ggf. sind nämlich etwaige Freibeträge etc. den Zeiträumen anteilig zuzurechnen. :)


    Besonders bei der Eingabe der Steuern erschließt sich mir nicht, weshalb ich die vom Vorjahr nehmen soll und nicht aus den aktuellen Abrechnungen (die mir ja ebenfalls vorliegen).

    Und Du bist Dir sicher, dass Du hier nicht die eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person mit Deinen eigenen zur Berechnung der Opfergrenze maßgeblichen Einkünfte und Bezüge verwechselst? ;)



    Was soll dieser arrogante Ton hier?

    Was ist an einem Hinweis auf die Programmführung sowie deren Hinweise und Hilfen arrogant? ?(


    Ich werde mich aber gerne jetzt aus Deinen Fragen raushalten.

  • Ja in der Hilfe steht auch, dass dennoch das ganze Jahr angegeben werden soll...

    Und was steht da noch?

    Ggf. sind nämlich etwaige Freibeträge etc. den Zeiträumen anteilig zuzurechnen. :)

    Ja, deswegen die Fragen 1 und 2. Ich war mir eben nicht sicher, ob ich nicht dennoch die Zahl aus der Lohnsteuerbescheinigung zerlegen muss (Beim deutschen Steuerrecht weiß man ja nie). Also "ja" zu 1 und "nein" zu 2...

    Besonders bei der Eingabe der Steuern erschließt sich mir nicht, weshalb ich die vom Vorjahr nehmen soll und nicht aus den aktuellen Abrechnungen (die mir ja ebenfalls vorliegen).

    Und Du bist Dir sicher, dass Du hier nicht die eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person mit Deinen eigenen zur Berechnung der Opfergrenze maßgeblichen Einkünfte und Bezüge verwechselst? ;)

    Sicher bin ich mir nicht ;) Mir geht es um die beiden Felder (unkenntlich habe ich hier den Namen meiner Freundin gemacht, der vom Programm eingetragen wurde):


    Mittlerweile glaube ich, dass hier die Begriffe etwas irreführend sind. Mit "2022 geleistete Steuerzahlungen von..." scheinen auf dem Bescheid von 2021 angesetzte Nach- und/oder Vorauszahlungen gemeint zu sein. Ich habe bisher darunter aber den normalen Steuerabzug vom Bruttolohn verstanden, der 2022 normal vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Auch weil beim Hilfetext von der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens die Rede ist...

    Was soll dieser arrogante Ton hier?

    Was ist an einem Hinweis auf die Programmführung sowie deren Hinweise und Hilfen arrogant? ?(


    Ich werde mich aber gerne jetzt aus Deinen Fragen raushalten.

    Naja, ist bei reiner Textkonversation zugegebenermaßen immer etwas schwierig. Die sinngemäßen Aussagen "steht doch alles da" und die Verschiebung des Threads mit dem Label "Bedienung" haben auf mich den Eindruck von wegen "was fragst du so blöd, steht doch alles da! Das Programm kaut dir doch eh schon alles vor... lies es halt" gemacht. Da ich aber genau das getan habe und dennoch verwirrt war/bin, kam das arrogant rüber. Wenn das so nicht gemeint war, dann bitte entschuldige. Besonders wenn mein Punkt mit der Begrifflichkeit von oben so stimmt, dann hätten wir ja schon das Problem meiner Verwirrung... da hilft auch nochmal lesen nicht ;)