Hallo,
mein Kind ist nicht bei mir nicht gemeldet. Es ist bei der Mutter gemeldet. Ich bin geschiede. Es entstanden auf beiden Seiten nachweisbare Betreuungskosten. Ich kann trotz dieser Tatsache die Betreuungskosten absetzen. Letztes Jahr wurde mir dies über das Finanzamt und andere Stellen bestätigt. Es hatte auch für die Steuerklärung 2021 Erfolg. Jetzt würde ich die Erklärung gerne wieder selber machen. Jedoch meckert die Buhlsoftware. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit diese Einstellung in Steuersparbuch zu überschreiben?
Und bitte keine Links wie:
Kinderbetreuung: Kosten absetzen ✔️ so geht's (buhl.de)
etc..
Ich kenne sie.
Vielen Dank,