Zuordnung von Krankenversicherungsbeiträgen - Versicherte Person oder Versicherungsnehmer?

  • Liebe Community,

    folgender Sachverhalt:

    Bei meiner privaten Krankenversicherung bin ich die versicherte Person (ich zahle auch die Beiträge und bekomme den AG-Zuschuss mit dem Gehalt), meine Frau ist die Versicherungsnehmerin.

    WISO Steuer rechnet die Kosten dieser KV meiner Frau zu, das Finanzamt rechnet sie mir zu (was "intuitiv" auch korrekt so ist); wir haben Einzelveranlagung bei Ehegatten, WISO Steuer empfiehlt es so.

    Jetzt macht diese Zuordnung einen erheblichen Unterschied (~1000€) bei der Erstattung aus, in diesem Fall zu unseren Ungunsten.


    Meine Frage: Auf welcher Basis findet diese Zuordnung statt - und wer hat Recht: das Finanzamt (dann wäre es wohl ein Bug in der Steuersoftware) oder WISO Steuer (dann sollte ich rasch Einspruch einlegen)?


    Vielen Dank!

    --linense

  • Das Thema kommt auf die eine oder andere Art jedes Jahr; damals hat die Software es garnicht akzeptiert, dieses Mal berechnet entweder die Software oder die Finanzbeamtin die Steuer falsch. Daher die Frage, wem diese Kosten zuzuordnen sind: VN oder versicherter Person (und auf welcher Basis).

    Wenn ich übrigens im Planspiel eintrage, dass ich nicht nur versicherte Person sondern auch VN bin stimmt die Berechnung mit dem Steuerbescheid überein.

  • Ich verweise mal auf § 26a Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26a.html


    Das Thema Einzelveranlagung spielt bei uns zwar keine Rolle, das Thema PKV schon. Versicherungsnehmer bin ich (Ehemann). Die Versicherung

    übermittelt für jede versicherte Person eine eigene Bescheinigung, wobei alle Bescheinigungen an mich gehen.

    Die Bescheinigung für meine Frau hat das Steuerprogramm ihr zugeordnet, da konnte ich keinen Fehler feststellen, mit ihr als Versicherungsnehmerin

    kann ich es allerdings nicht testen.

    Unsere PKV übermittelt alle Bescheinigungen mit dem Vermerk: Beitragstragung unbekannt. Vielleicht hat das ebenfalls Einfluss auf die Zuordnung ?

  • Die Vermutung, dass WISO bei zutreffenden Eintragungen auch richtig rechnet, halte ich für widerlegt: Ich habe das Problem, dass sowohl die Krankenversicherungsangaben als auch die Lohnsteuerbescheinigung automatisch eingelesen wurden, meine Ehefrau ist für alle Familienmitglieder Versicherungsnehmerin (da Versicherungsangestellte). Für mich als versicherte Person kommt, obwohl zusammen veranlagt, die gleiche Fehlermeldung wie in dem Verweis oben aus 2021, weil für mich keine Beiträge ins System laufen, aber Arbeitgeberzuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.

    Die Antwort vom Support war völlig unbefriedigend, wonach ich Versicherungsnehmer sein müsse, da ich sonst keine Arbeitgeberzuschüsse bekäme. Das stimmt natürlich bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht. Ergebnis: Ohne die Bescheinigungen in WISO "zu verfälschen", wovon abgeraten wird, kann ich die Erklärung nicht absenden.

  • Die Vermutung, dass WISO bei zutreffenden Eintragungen auch richtig rechnet, halte ich für widerlegt:

    Ich nicht. Denn dann sind die dem Programm gegebenen Berechnungsgrundlagen eben nicht zutreffend. Hier eben eine falsche Zuordnung, die eben auch durch unzutreffende Übermittlung durch die KK oder den AG bedingt sind und entsprechend falsch bei Elster hinterlegt sind.


    Ich habe das Problem, dass sowohl die Krankenversicherungsangaben als auch die Lohnsteuerbescheinigung automatisch eingelesen wurden, meine Ehefrau ist für alle Familienmitglieder Versicherungsnehmerin (da Versicherungsangestellte). Für mich als versicherte Person kommt, obwohl zusammen veranlagt, die gleiche Fehlermeldung wie in dem Verweis oben aus 2021, weil für mich keine Beiträge ins System laufen, aber Arbeitgeberzuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.

    Ergebnis: Ohne die Bescheinigungen in WISO "zu verfälschen", wovon abgeraten wird, kann ich die Erklärung nicht absenden.

    Ich muss gar nichts verfälschen. Es wird vom Programm doch schon direkt nach dem Abruf der Daten mittels Auswahlreiter eine Auswahl zugelassen, welche Daten übernommen werden sollen bzw. wem die abgerufenen Daten zugeordnet werden sollen. Und wenn es damit nicht funktioniert, muss ich eben zwangsläufig korrigierend eingreifen. Man muss es eben nur dem FA über die ergänzenden Angaben zur Erklärung nachvollziehbar darlegen..

  • Fakt ist, dass das Programm nicht zulässt, dass ein zusammenveranlagter Ehepartner nicht der Versicherungsnehmer ist, sondern nur versicherte Person und als solche die Arbeitgeberzuschüsse bekommt. Und das ist schlicht ein Programmfehler. Die Bescheinigungen wurden korrekt erstellt und die Einspielung wird empfohlen. Da gibt es doch überhaupt nichts zu beschönigen. Ich muss mich nun als Versicherungsnehmer im Programm angeben, der ich nicht bin und dem FA mitteilen, dass das Programm anders die Abgabe nicht zulässt.

  • Problem ist eben, dass der Support wie folgt antwortet: "Es müsste also eine Versicherung existieren, in welcher der Ehemann der Versicherungsnehmer ist, ansonsten wären diese Arbeitgeberzuschüsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung."

    Und das ist eben bei zusammenveranlagten Ehepartner erwiesenermaßen falsch.