Liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Bei meiner privaten Krankenversicherung bin ich die versicherte Person (ich zahle auch die Beiträge und bekomme den AG-Zuschuss mit dem Gehalt), meine Frau ist die Versicherungsnehmerin.
WISO Steuer rechnet die Kosten dieser KV meiner Frau zu, das Finanzamt rechnet sie mir zu (was "intuitiv" auch korrekt so ist); wir haben Einzelveranlagung bei Ehegatten, WISO Steuer empfiehlt es so.
Jetzt macht diese Zuordnung einen erheblichen Unterschied (~1000€) bei der Erstattung aus, in diesem Fall zu unseren Ungunsten.
Meine Frage: Auf welcher Basis findet diese Zuordnung statt - und wer hat Recht: das Finanzamt (dann wäre es wohl ein Bug in der Steuersoftware) oder WISO Steuer (dann sollte ich rasch Einspruch einlegen)?
Vielen Dank!
--linense