UStVA - Einstellung Konto 8315 für eine Nettozahlung mit nachträglicher USt.-Zahlung

  • Moin Moin wertes Forum,


    eine Firma hat mir versehentlich nur den Nettorechnungsbetrag überwiesen, die fehlende USt jedoch mit einer zweiten Rechnung beglichen. Diese Rechnung habe ich als freie Buchung gesplittet, den einen Rechnungsbetrag auf 8315 und die nachgezahlte USt. direkt auf 1776.

    Mein Problem ist die erste Nettozahlung in der UStVA, dafür habe ich die Steuerautomatik in dem separaten EÜR-Modul des Steuer-Sparbuchs 2023 von Konto 8315 auf "als Vorschlag" eingestellt, so konnte ich die Zahlung als Nettozahlung auf Konto 8315 buchen. Importiere ich jetzt die Buchungen in die USt.-VA taucht der Nettobetrag unter "Andere Steuersätze" auf und ich könnte die 19% USt. manuell eintragen. Ist das ein legitimer Weg oder gibt es einen bessseren Weg?

    Es stört mich der Hinweis unter "Andere Steuersätze": Hier tragen Sie bitte Lieferungen und sonstige Leistungen zu anderen Steuersätze ein, die es in meinem Fall aber nicht ist - und zum anderen, alles was manuell eingetragen wird befürchte ich und ggf. auch das Steuer-Sparbuch bei der Jahres USt-Meldung zu vergessen.

    Für sachdienliche Hinweise oder/und Ratschläge bedanke ich mich im Voraus.

  • Das ist doch EÜR und bei USt doch sicherlich Istversteuerung.

    Richtig.

    Also beide Zahlungen jeweils aufzusplitten in Netto + USt.

    Das bekomme ich nicht hin. Ich habe eine reine Nettozahlung erhalten, sobald ich die versuche zu splitten wird es ein Bruttobertrag. Aktuell sieht es so aus, wie es eigentlich richtig ist:

    aber dadurch taucht dieser Umsatz in der UStVA unter "Andere Steuersätze" auf und ich müsste den Wert der 19% USt. manuell eintragen.


    Der zweite Zahlungseingang sieht so aus, alle Beträge werden richtig ausgewertet und korrekt in die UStVA übernommen, dieser Buchungssatz ist meines Erachtens okay:


    Vielen Dank im Voraus.

  • Ich habe eine reine Nettozahlung erhalten, sobald ich die versuche zu splitten wird es ein Bruttobertrag.

    Nein, Du hast eine Zahlung erhalten. Und diese Einnahme ist entsprechend aufzusplitten und der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Und deshalb ist jede Zahlung auch ein Bruttobetrag. Entsprechend ist dann mit jeder weiteren Zahlung zu verfahren. Bei der Istversteuerung ist jede Zahlung für sich zu betrachten und in BMG/USt aufzuteilen.


    Du würdest Dich nicht wundern, wenn die zweite Zahlung aus sonstigen Gründen ausfiele. Dann hättest bei Deinem Gedankengang ja die erste Zahlung unversteuert. Also jede Teilzahlung nach den allgemeinen Regeln aufsplitten und umsatzsteuerlich versteuern. ;)


    eine Firma hat mir versehentlich nur den Nettorechnungsbetrag überwiesen, die fehlende USt jedoch mit einer zweiten Rechnung beglichen.

    Und was hat das überhaupt mit 8315 zu tun? Das ist doch bei dem Sachverhalt ein ganz normaler umsatzsteuerpflichtiger Umsatz zum Regelsteuersatz 8400. ?(

  • Und was hat das überhaupt mit 8315 zu tun?

    Nicht gut! Hast recht, wird umgehend geändert!

    Nein, Du hast eine Zahlung erhalten. Und diese Einnahme ist entsprechend aufzusplitten und der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Und deshalb ist jede Zahlung auch ein Bruttobetrag. Entsprechend ist dann mit jeder weiteren Zahlung zu verfahren. Bei der Istversteuerung ist jede Zahlung für sich zu betrachten und in BMG/USt aufzuteilen.

    Krass! Danke für diesen Hinweis! Hoffentlich kann ich mir es merken...