Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Mein langjähriger Arbeitgeber (seit 2004) wurde durch meinen Wechsel zu einem Dienstleister ab 01.01.2022 nun zu einem meiner Kunden. Diesen Kunden suche ich bis zu zweimal die Woche auf und arbeite von dort (betreue dabei auch andere Kunden). Die Anwesenheit dort erfolgt im Rahmen eines zeitlich befristeten Projektes, welches Mitte 2023 ausgelaufen ist. Die Anwesenheit ist seitdem nur noch sporadisch gegeben. Die restliche Zeit arbeite ich im HomeOffice.
In der Einkommensteuererklärung 2022 habe ich daher Reisekosten für meine Besuche beim ehemaligen Arbeitgeber und jetzigen Kunden geltend gemacht. Das FA erkennt diese aber nicht an, da ich aus seiner Sicht länger als 48 Monate und somit dauerhaft beim Kunden vor Ort tätig bin und die betriebliche Einrichtung des Kunden somit meine erste Tätigkeitsstätte darstelle.
Die Frage lautet also, ob das so korrekt ist. Immerhin ist der Kunde bis Ende 2021 nicht mein Kunde, sondern mein AG gewesen.
Wäre für jegliche Argumentationshilfe dankbar.
Gruß,
ack