Abgabe mit Email-Adresse

  • Wiso Steuer verlangt bei der Abgabe zwingend eine Email-Adresse.
    Ist das neu? Musste ich bisher nicht angeben. Wurde auch bei meiner Freundin nicht verlangt.


    Ich habe schon gelesen, warum man eine angeben soll.
    Aber ich brauche und will keine Benachrichtigungen per Email, weder von Buhl noch vom FA.


    Also eine Fake-Adresse verwenden? z.B. habe_keine_Email@Adre.sse ;)

  • Wiso Steuer verlangt bei der Abgabe zwingend eine Email-Adresse. Ist das neu?

    Nein.


    Ich habe schon gelesen, warum man eine angeben soll.

    Eben.


    Also eine Fake-Adresse verwenden? z.B. habe_keine_Email@Adre.sse ;)

    Fragst Du das jetzt ernsthaft? Und wenn Du etwas in Elster machst und dazu eine Email bekommst, stört Dich das nicht. :censored:

  • Aber ich brauche und will keine Benachrichtigungen per Email, weder von Buhl noch vom FA.

    Dann ignorierst Du sie halt. Wo ist das Problem.

    Also eine Fake-Adresse verwenden? z.B. habe_keine_Email@Adre.sse

    Wozu um alles in der Welt? :rolleyes: Über manche Dinge muß halt informiert werden und ich möchte mal den Aufschrei hören, wenn das FA da Briefe verschicken würde. :whistling:

  • Verstehe ich ja Alles.
    Nur hat es ja auch einen Grund, warum vieles nicht per Email verschickt wird.
    Ich habe trotz Elster und Email-Freigabe bisher noch jeden Bescheid und jede Mitteilung vom FA in Papierform erhalten.
    -> Steuerbescheide, PV-Entnahme, Rückfragen, usw.


    Hier geht es aktuell um die Steuererklärung, wo ich definitiv den Bescheid per Post bekomme.
    Somit ist eine Email-Adresse nicht zwingend erforderlich. Optional würde vollkommen reichen, z.B. für diejenigen, die unbedingt Vorab-Benachrichtigungen wollen.

  • Die Angabe der E-Mailadresse dient der Finanzverwaltung bekanntlich nur dazu, eine Benachrichtigung zu verschicken, sobald die Bescheiddaten zum Abruf

    bereitgestellt sind. In der Benachrichtigung steht doch weiter nichts drin. Man wird benachrichtigt, weil die Bescheiddaten nur eine gewisse Zeit abgerufen

    werden können. Wer die Erklärung direkt in Mein ELSTER erstellt, kann die Benachrichtigung gar nicht vermeiden, da dort eine E-Mailadresse hinterlegt ist.


    Wer seinen verbindlichen Steuerbescheid auf Papier haben will, bekommt ihn auch auf Papier, das ist ein ganz anderes Thema.