Kosten für Gartenpflege Pflegeanrechnen bei selbst durchgeführter

  • Wir bewohnen eine Wohnung im Zweifamilienhaus und vermieten seit 2005 die EG Wohnung. Das Grundstück ist ca 3000m² groß ,welches wir selber pflegen und keinerlei Hilfe vom Mieter erhalten. Kann ich unsere eigene Leistung in der Nebenkostenabrechnung angeben und wenn ja,in welcher Höhe?

  • nein, im Mietvertrag steht aber drin, dass wir ggf. Gartenpflege später mit ansetzen können,auch in Hinsicht,dass wir altersbedingt Hilfe benötigen z.Bsp. von unseren Kindern

  • Ich sehe es so: Es können nur Kosten verrechnet werden, die auch tatsächlich entstanden sind, d.h. es muss eine Rechnung vorliegen. Solange der Mieter "freiwillig" mitspielt, ist natürlich alles möglich, aber im Streitfall gerichtsfest sind "erfundene" Kosten sicherlich nicht.

  • Natürlich kannst Du Eigenleistung mit üblichen Sätzen ansetzen.

    Was nicht geht, ist diese Kosten dann in der EStErklärung als Werbungskosten aus V+V anzusetzen. Aber der Mieter darf die Gartenpflegekosten tragen, sofern diese im MV vereinbart sind.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wie buche ich solche Gartenkosten um meine Eigene Arbeit vergüten zu lassen?

    Wie Datawitz bereits gesagt, du kannst deine Arbeiten die du für das Objekt machst, eine Berechnung OHNE Steuer in das Konto 4070 buchen mit dem Hinweis: vom Eigentümer. Dann werden diese Kosten den Mietern über die Wohnfläche verteilt.