Aufwendungen als Betreuerin eines stark pflegebedürftigen Elternteils

  • Meine Mutter ist 99 Jahre alt und stationär in einem Pflegeheim (Pflegegrad 4) untergebracht. Ich bin ihre Betreuerin (nicht von Amts wegen), sondern weil es meine sittliche Verpflichtung ist, die stark sehbehinderte und auch kognitiv beeinträchtigte Frau zu unterstützen. U.a. übernehme ich die Kontoführung, die Abrechnung mit der Krankenkasse/Pflegeversicherung/Beihilfe (weil privat versichert) und die Kommunikation mit dem Arzt und der Pflegeeinrichtung. Dafür entstehen zeitliche und auch finanzielle Aufwendungen für Besuche (Fahrt- und teilweise Hotelkosten), um meine Verpflichtungen wahrnehmen zu können. Sind effektive Kosten ggf. steuerlich absetzbar? Ich bin dankbar für Hinweise.

  • Dafür entstehen zeitliche und auch finanzielle Aufwendungen für Besuche (Fahrt- und teilweise Hotelkosten), um meine Verpflichtungen wahrnehmen zu können. Sind effektive Kosten ggf. steuerlich absetzbar?

    M.E. nein. Dafür gibt es ja die Aufwandsentschädigung nach § 1875ff BGB, die u.U. einkommensteuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 26b EStG). Ansonsten wäre die einkommensteuerliche Liebhaberei zu widerlegen.