EPP als Selbstständiger

  • Hallo zusammen,

    ich versuche seit mehreren Wochen das Thema EPP (Energiepreispauschale) für mich zu klären. Man findet 1000 Stellen, in denen der Bezug geklärt wird. Ich habe aber irgendwie nichts gefunden, wo der korrekte buchhalterische Aspekt beleuchtet wird. Hier im Forum gibt es die Frage von einem Arzt, die aber für mich noch nicht ausreichend beantwortet wurde.

    Folgende Infos:

    1. Ich bin selbstständig und muss eine EÜR abgeben

    2. Ich leiste regelmäßig EST-Vorauszahlungen

    3. Im Q3 2022 wurde meine EST-Vorauszahlung vom Finanzamt um 300 Euro gekürzt


    Folgende Fragen:

    1. Was gebe ich in der EST-2022 bei den Steuervorauszahlungen an? Die tatsächlich gezahlten (also die veranlagten - 300 Euro für die EPP) oder die ungekürten ursprünglich veranlagten Vorauszahlungen?

    2. Muss ich jetzt irgendwo auch noch die erhaltene EPP eintragen? Wo genau? Ich habe gelesen, dass das irgendwie in eine Anlage "Sonstige Einnahmen" kommen soll. Die finde ich aber gar nicht in Wiso Steuer (Mac)


    An anderer Stelle im Netz wird behauptet, dass man die EPP gar nicht selbst angeben braucht, da dies automatisch vom FA in der EST berücksichtigt werden würde. Was würde man in diesem Fall mit der Vorauszahlung machen? Tatsächlich veranlagte Vorauszahlung oder um 300 Euro gekürzt??


    Ich hoffe, mir kann hier jemand Hilfestellung geben. Am liebsten mit Quelle ;)

  • bei den Steuervorauszahlungen an? Die tatsächlich gezahlten (also die veranlagten - 300 Euro für die EPP

    Du zahlst doch letztendlich 300,-- weniger. Anstatt z.B. 1800,-- werden nun 1500,-- verlangt. Also??

    Muss ich jetzt irgendwo auch noch die erhaltene EPP eintragen?

    Du hast die doch nicht erhalten, sondern weniger voraus gezahlt. Und der Gesamtbetrag wird unter Vorauszahlungen eingetragen.

  • Hallo miwe4 Danke für den Link zur Forumssuche. Den hatte ich bereits bemüht und finde da keine Aussagen zu den konkreten Buchungen.

    maxundmoriz: wenn ich dich richtig verstehe, dann würdest du die EPP gar nicht separat buchen und einfach die Einkommenststeuervorauszalung auf die tatsächlich gezahlte setzen (also abzgl. der EPP).

    Wenn das Finanzamt das dann alles automatisch in der EST-Berechnung berücksichtigt, dann wäre das ja in der Tat die einfachste Variante. Wenn das FA da nichts automatisch korrgiert, dann mache ich einen Verlust.

  • Hallo miwe4 Danke für den Link zur Forumssuche. Den hatte ich bereits bemüht und finde da keine Aussagen zu den konkreten Buchungen.

    Warum wohl nicht? Da steht doch das Prozedere beschrieben.


    ... einfach die Einkommenststeuervorauszalung auf die tatsächlich gezahlte setzen (also abzgl. der EPP).

    Was sonst? Auch das ist nachzulesen.


    Wenn das Finanzamt das dann alles automatisch in der EST-Berechnung berücksichtigt, dann wäre das ja in der Tat die einfachste Variante.

    Das FA macht genau das, was die Software macht und was hier im Forum nachlesbar beschrieben ist.