Eintragung der EÜR

  • Ich habe 2022 ein Kleingewerbe begonnen. Die EÜR habe ich mit dem entsprechenden WISO-Modul erstellt (ergibt in dem Anfangsjahr einen Verlust) und dann in die Einkommenssteuererklärung importiert. Das alles ging problemlos. Ich sehe auch sofort, dass der Verlust sich steuerlich auswirkt.


    Sobald ich jedoch bei der Abfrage "Umsatzsteuer" auswähle, dass ich die Kleinunternehmer-Regelung (Umsatz liegt bei unter 3.000 EUR) anwende, setzt das Programm alle eingetragenen Werte auf Null.

    Aus meiner Sicht hat doch die Umsatzsteuerpflicht nichts mit der Gewerbesteuererklärung (EÜR) zu tun, das sind doch zwei getrennte Sachthemen?!


    Mache ich etwas falsch oder sehe ich einen möglichen Zusammenhang nicht?

  • Aus meiner Sicht hat doch die Umsatzsteuerpflicht nichts mit der Gewerbesteuererklärung (EÜR) zu tun, das sind doch zwei getrennte Sachthemen?!

    Da bist Du ganz auf dem falschen Dampfer. Die Umsatzsteuerpflicht hat noch etwas mit der Gewerbesteuererklärung noch mit der EÜR zu tun. Und erst recht ist die Gewerbesteuererklärung keine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Alle Punkte für sich findest Du mit entsprechenden Punkten als Programmmodul. Oder Du nutzt eben das gesonderte EÜR-Modul, buchst und kannst aus diesen Buchungen heraus alles betriebliche erledigen bzw. versenden.


    Sobald ich jedoch bei der Abfrage "Umsatzsteuer" auswähle, dass ich die Kleinunternehmer-Regelung (Umsatz liegt bei unter 3.000 EUR) anwende, setzt das Programm alle eingetragenen Werte auf Null.

    Wenn Du da ggf. mit USt gebucht hast und im gesonderten EÜR-Modul auch Umsatzsteuerpflicht eingestellt hast, kannst Du das nach dem überflüssigen Import ins ESt-Modul natürlich nicht so einfach umstellen. Egal in welchem Modul, bei Wechsel zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmer musst Du immer neu beginnen. Genau deshalb wird jedem bei (berechtigten)Wechseln dieser Art auch geraten, dies immer nur zu Beginn eines Jahres zu erfassen.


    Bei der ESt musst Du nur das Ergebnis der EÜR übernehmen, den Rest erledigst Du, wie schon gesagt, im gesonderten EÜR-Modul.

  • Danke. Man fühlt sich richtig gut bei den Worten "Da bist du ganz auf dem falschen Dampfer."


    Ja, leider habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Dass die Gewerbesteuererklärung keine EÜR ist, weiß ich. Sorry.


    Zur Vervollständigung:

    Gewinn liegt (weit) unter 24.500 EUR - also keine Gewerbesteuererklärung

    EÜR - um Gewinn/Verlust in die Einkommenssteuererklärung einfließen zu lassen

    Kleinunternehmerregelung § 19- da Umsatz (weit) unter 22.000 EUR liegt und liegen bleibt
    Erklärung an FA im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde abgegeben

    Umsatzsteuererklärung notwendig, auch wenn man Kleinunternehmerregelung wählt, (man wird meist vom FA dazu aufgefordert)


    Richtig? Oder bin ich immer noch auf dem falschen Dampfer?


    Nun aber zu meinem "Bedien"-Problem: Vielen Dank für den Hinweis. Ja, aus Versehen ist mir beim Anlegen im Modul EÜR der Fehler passiert, dort nicht die Kleinunternehmerregelung USt. gewählt zu haben. PS: Ich habe das ganze zweimal durchlaufen. Als ich beim ersten Mal nicht richtig abgespeichert hatte, habe ich nochmal von vorn angefangen und da ist mir der Fehler mit dem Häkchen bei der Abfrage Umsatzsteuerpflicht reingerutscht. Ja, der Fehler sitzt immer vor dem Computer :)


    Ich habe jetzt in der ESt-Erklärung alle Einnahmen und Ausgaben manuell eingetragen, die ich vorher in der EÜR ermittelt hatte. Dann konnte ich auch die Kleinunternehmerregelung auswählen. Und da ich das Modul EÜR nächstes Jahr wieder nutzen will, habe ich bei der Datenübernahme in 2023 dieses Mal aufgepasst!!

  • Als Klein bzw. Einzelunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG , weist du ja keine Umsatzsteuer aus , musst nur bei Umsatzsteuer-Jahreserklärung ankreuzen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, oder irre ich mich?

  • Das sehe ich auch so, habe allerdings noch keine für mein Kleingewerbe abgegeben. Und deshalb keine praktischen Erfahrungen.

    Man muss die Umsätze als Kleinunternehmer eintragen und zwar für das laufende Jahr und das Vorjahr, ggf. 0. In den meisten Bundesländern

    wird die Umsatzsteuerjahreserklärung auch von Kleinunternehmern verlangt. Wenn man keine Umsätze mit Unternehmen im Ausland erzielt,

    ist das eigentlich recht einfach.

  • In den meisten Bundesländern wird die Umsatzsteuerjahreserklärung auch von Kleinunternehmern verlangt.

    Eigentlich weniger von den Bundesländern als von den Bearbeitern. Das bringt aber Punkte für die PersBB, was die Tendenz erkennen lässt. ;)


    Danke. Man fühlt sich richtig gut bei den Worten "Da bist du ganz auf dem falschen Dampfer."

    Das war nun wirklich nicht böse gemeint. :)

    Deshalb ja auch:

    Alle Punkte für sich findest Du mit entsprechenden Punkten als Programmmodul.


    Aber das meinte ich ernst:

    Oder Du nutzt eben das gesonderte EÜR-Modul, buchst und kannst aus diesen Buchungen heraus alles betriebliche erledigen bzw. versenden.

    Und diese Datenübernahme würde ich dringendst von abraten, da dies meist weitere Arbeit und Fehlerquellen nach sich zieht. Das zeigen die im Forum immer wieder auftauchenden Fragen in diesem Zusammenhang.

  • Das heißt also: Ich nutze das Modul EÜR und versende von dort aus? Und in der Einkommensteuererklärung lasse ich die EÜR dann weg ? Und trage "nur" Gewinn bzw. Verlust ein?


    Falls ja, werde ich das nun erst nächstes Jahr machen können, da ja 2022 mein Modul EÜR mit Umsatzsteuerpflicht erstellt wurde.

  • Das heißt also: Ich nutze das Modul EÜR und versende von dort aus? Und in der Einkommensteuererklärung lasse ich die EÜR dann weg ? Und trage "nur" Gewinn bzw. Verlust ein?

    So würde ich es machen, wenn ich meine, richtig buchen zu müssen und die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls nicht reicht.