Hallo,
in Steuersparbuch 2022 steht in der Rubrik "Ersatz für Einkommen", dass dort die Bruttobeträge und nicht die ausgezahlten Beträge angegeben werden müssen. Wie aber findet man diese Beträge heraus?
Beispiel:
Die Krankenkasse zahlt am 3.1.22 Krankengeld iHv. 60,- Euro für den 17.12.2021 laut Verwendungszweck aus.
Für die Zeit vom 18.12.21 bis 10.1.22 zahlt sie am 12.1.22 1500 Euro aus.
Die 1500 Euro müssen/dürfen nicht in der EkSt-Erklärung 2021 angegeben werden, da es nach dem 10.1.22 ausgezahlt worden ist.
Der Betrag vom 3.1.22 hingegen muss angegeben werden. Wenn ich das richtig verstehe, wird zu dem Betrag noch ein Anteil an die Rentenversicherung überwiesen, welchen ich nach meinem Verständnis mit angeben muss.
Die Krankenkasse stellt aber keine Belege zur Verfügung, aus der die Bruttobeträge zu den Auszahlungsbeträgen hervorgehen, sondern nur einen Jahresbeleg für die Zeit vom 17.12 .21 bis zum 31.12.21.