Bei Vermietung soll man die "Art des Objekts" angeben. Ich besitze eine Doppelhaushälfte.
Ist das dann ein "Einfamilienhaus", "Zweifalilienhaus", "Eigentumswohnung", "Mehrfamilienhaus" oder "Sonstiges"?
Außer "Sonstiges" scheint nichts zu passen.
Vermietung - Art des Objekts
- AlexF
- Unerledigt
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Ich besitze eine Doppelhaushälfte. Ist das dann ein "Einfamilienhaus", ...
Selbstverständlich ist es das hier, denn genau so steht es doch sicherlich auch in Deinem Einheitswertbescheid.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben. -
Eine Doppelhaushälfte ist entweder ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum, das hängt davon ab, ob jede Hälfte ihr eigenes Grundstück hat.
Für Vermietungseinkünfte hat das allerdings keine Bedeutung.
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Eine Doppelhaushälfte ist entweder ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum, das hängt davon ab, ob jede Hälfte ihr eigenes Grundstück hat.
Ich habe ehrlich gesagt in all den Jahren noch keine Doppelhaushälfte als Wohneigentum bewertet gesehen. Sollte dann wohl eine absolute Ausnahme sein. Abgesehen davon:
... steht es doch sicherlich auch in Deinem Einheitswertbescheid.
Für Vermietungseinkünfte hat das allerdings keine Bedeutung.
Hat er ja auch nichts von geschrieben.
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Hat er ja auch nichts von geschrieben.
Ich glaube doch:
Bei Vermietung soll man die "Art des Objekts" angeben.
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Sollte dann wohl eine absolute Ausnahme sein.
Das ist in bestimmten Bundesländern sehr häufig anzutreffen, in unserer Region kommt es eher selten vor. Für die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer
hat das in den Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, nicht unerhebliche Auswirkungen.
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Hat er ja auch nichts von geschrieben.
Ich glaube doch:
Bei Vermietung soll man die "Art des Objekts" angeben.
Hat aber auf die Höhe der Einkünfte keinerlei Auswirkung, wovon er nach der Fragestellung eben auch gar nicht ausgegangen ist.
Das ist in bestimmten Bundesländern sehr häufig anzutreffen, in unserer Region kommt es eher selten vor.
Habe ich in meiner zeit bisher in unserem Bundesland nicht einen fall erlebt. Hat aber sicherlich auch mit den, mittlerweile nicht unerheblichen, geringeren Baukosten für Wohneigentum zu tun.
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Hat aber sicherlich auch mit den, mittlerweile nicht unerheblichen, geringeren Baukosten für Wohneigentum zu tun.
Die Gründe für diese regional unterschiedliche Praxis kenne ich nicht. Objektiv spart man sich nur die Vermessungskosten für die Realteilung, gleichzeitig
entstehen Kosten für die Teilungserklärung und die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch. Bei Doppelhaushälften, die vom Bauträger gekauft wurden, ist
die Rechtskonstruktion Wohnungseigentum in bestimmten Gegenden weit verbreitet. So jedenfalls meine Wahrnehmung aus der letztjährigen Kampagne
zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte. Bei Reihenhäusern war Wohnungseigentum sogar noch häufiger anzutreffen.
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Objektiv spart man sich nur die Vermessungskosten für die Realteilung, gleichzeitig
entstehen Kosten für die Teilungserklärung und die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch.
Da gibt es auch unterschiedliche Regelungen zum Brandschutz etc., aber ist ja hier egal.
..., denn genau so steht es doch sicherlich auch in Deinem Einheitswertbescheid.