Differenz zwischen Steuerbescheid und Berechnung durch Software - Kirchensteuer

  • Hallo, ich benutze "WISO Steuer 2023" für die Einkommensteuererklärung 2022.

    Die Berechnung des Programms weicht vom Bescheid des FA ab: Differenz zu ihrem Nachteil: 34,52€

    Ich habe die Übersicht des Prüfungsergebnisses des Programms mal als Anhang beigefügt




    Wenn ich das richtig interpretiere, dann liegt es an der Kirchensteuer: Das Programm nimmt an, dass ich 538€ erstattet bekam, das FA geht von 646€ aus, was eine Differenz von 108€ ist.

    Ich habe im Programm die entsprechende Maske (Kirchensteuer und Kirchgeld) geöffnet und kontrolliert. Ich habe dort keine Unregelmäßigkeit festgestellt. Dazu habe ich 2 weitere Dateianhänge hinzugefügt.

    Wenn ich die festgesetzte Kirchensteuer (229,05€: 114,52€ bei mir und 142,53€ bei meiner Frau) genau um die Hälfte reduziere (also einfach bei meiner Frau weglasse, erhalte ich im Programm das Ergebnis des FA.


    Im Bescheid hat der Sachbearbeiter folgende Anmerkung gemacht:


    Sie haben im Kalenderjahr sowohl Kirchensteuer gezahlt als auch Kirchensteuererstattungen erhalten. Die Differenz zwischen gezahlter und erstatteter Kirchensteuer habe ich als Sonderausgaben berücksichtigt.


    Welche Erstattung er allerdings meint und in welcher Höhe steht nicht dabei.

    Hat der Sachbearbeiter evtl. den Betrag bei meiner Frau übersehen oder hat sie eine Erstattung bekommen (wo würde ich diese Erstattung einsehen können?)

  • Ich habe im Programm die entsprechende Maske (Kirchensteuer und Kirchgeld) geöffnet und kontrolliert. Ich habe dort keine Unregelmäßigkeit festgestellt.

    Der Screenshot aus dem Programm enthält eine angebliche Nachzahlung der Ehefrau für 2021 in Höhe von etwas über 108 €, die dürfte die Differenz

    zum Bescheid verursacht haben.

  • Aso ja: ich hatte ja geschrieben:


    Das Programm nimmt an, dass ich 538€ erstattet bekam, das FA geht von 646€ aus, was eine Differenz von 108€ ist.

    Aber wo kann ich die 108€ einsehen?

  • Welcher der 3 Screenshots?

    Der Screenshot links neben dem Bescheidauszug für 2021. Dort taucht eine angeblich 2022 geleistete Nachzahlung der Ehefrau in Höhe von 108,59 € auf.

    Ich persönlich bevorzuge, was Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen für Vorjahre angeht, die Auswertungen meiner Finanzsoftware. Da sehe ich

    aufgrund der Kategorisierung alle Gutschriften und Zahlungen, die 2022 geflossen sind, auf einen Blick.

    Mir scheint das sicherer als die im vorliegenden Fall praktizierte Ermittlung der Kirchensteuerzahlungen aus den Vorjahresdaten des Steuerprogramms.

  • Auch wenn ich die automatischen Übernahmen vom Programm ausschalte und manuell die Daten aus dem Bescheid 2021 eingebe kommt das Programm auf das selbe Ergebnis. Ich glaube hier liegt das Problem:


    Das FA sagt ich hätte 646€ Kirchensteuer erstattet bekommen, das Programm (und der Bescheid von 2021 aus #1) sagt es sind nur 538€.

    Also wie kommt der Sachbearbeiter auf die 646€

  • Das wird doch üblicherweise in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid detailliert aufgeführt. Da wird irgendein Bescheid aus dem Vorjahr im Jahr 2022 ergangen sein. Muss ja kein erstmaliger Bescheid sein, sondern kann auch ein Berichtigungsbescheid sein.

  • Ok, dann werde ich mal die Bescheide durchforsten, aber in den Erläuterungen steht immer das selbe (manchmal auch in abgewandelter Form):

    Sie haben im Kalenderjahr sowohl Kirchensteuer gezahlt als auch Kirchensteuererstattungen erhalten. Die Differenz zwischen gezahlter und erstatteter Kirchensteuer habe ich als Sonderausgaben berücksichtigt

  • ... und im Bescheid detailliert erläutert.

    Ich habe jetzt mal unseren letzten Einkommensteuerbescheid angesehen, da bestehen die Erläuterungen auch nur aus einem Satz. In der Berechnung der

    Sonderausgaben gibt es 2 Zeilen, nämlich gezahlte Kirchensteuer sowie ab erstattete Kirchensteuer, das war es. Das kann natürlich auch damit zu tun

    haben, dass bei uns die Kirchensteuer nicht vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern vom Kirchensteueramt.

  • as kann natürlich auch damit zu tun

    haben, dass bei uns die Kirchensteuer nicht vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern vom Kirchensteueramt.

    Deshalb ja meine Anmerkung:

    Software des FA dieses automatisch aus der Steuererhebung beistellt

  • Ich kann mir das auch nicht erklären. Ich meine die müssen doch wissen warum sie die erstattete Kirchensteuer genau auf diesen Betrag angesetzt haben und nicht auf irgendeinen anderen...

  • Ich meine die müssen doch wissen warum sie die erstattete Kirchensteuer genau auf diesen Betrag angesetzt haben und nicht auf irgendeinen anderen...

    Erstattung gar nicht zwingend, es kann ja auch etwas verrechnet worden sein.

  • So, hatte gestern noch mal mit der Finanzbeamtin gesprochen - War wohl nicht die eigentliche Sachbearbeiterin (sie sollte sich aber den Tag vorher mit dem Sachbearbeiter zusammensetzen) - Sie sagte sie kann rechnen wie sie will, sie kommt nicht drauf und ich soll Widerspruch einlegen.


    Ich habe mir das ganze heute nochmal in Ruhe angeschaut und ich glaube das der Fehler aus einer unglücklichen Konstellation durch das Programm in Kombination mit einem nicht ganz aufmerksamen Sachbearbeiter zustande kommt:


    In 2021 wurde unsere Kirchensteuer auf 229,05€ festgesetzt.

    Ich habe in 2021 an Kirchensteuer 761,22€ vom Lohn abgezogen bekommen, meine Frau 5,94€ = 767,16€.

    Das macht eine Erstattung von 538,11€


    Nun macht das Programm aus meiner Sicht einen Fehler, wenn ich die Kirchensteuer aus 2021 automatisch berechnen lasse:

    Das Programm trägt bei mir und meiner Frau die Hälfte der festgesetzten Steuer (114,52€ + 114,53€ = 229,05€) ein. Meiner Frau wurden aber laut eTin nur die 5,94€ vom Lohn abgezogen. Dadurch entsteht bei mir eine Sonderausgabe in Höhe von 646,70€. Dieser Betrag wird nun vom Programm als erstattete Kirchensteuer übernommen. Dieser Betrag wird auch (wohl ohne zu prüfen) vom FA als erstattete Kirchensteuer angesetzt / übernommen. Bei meiner Frau wird eine Sonderausgabe (positiver Wert) von 108€ angegeben



    Ich füge mal 2 Screenshots an:

    1. Screenshot: Dort ist die Maske der Kirchensteuer mit 3 verschiedenen Angaben gegenüber gestellt. Bei jeder kommt das Programm auf den gleichen Erstattungsbetrag der Einkommensteuer 2022 (1647,78€). Das FA zahlt 1613,26€
      • linker Bereich: Die Eingaben wie ich sie ans FA geschickt habe
      • mittlerer Bereich: Die festgesetzte Kirchensteuer (229,05€) und der Einbehalt der Kirchensteuer aus 2021 (767,16€) von mir und meiner Frau habe ich nun als jeweils einen Betrag bei mir eingegeben. Mit dem Ergebnis, dass nun bei meiner Frau keine Nachzahlung aus 2021 und bei mir der tatsächliche Erstattungsbetrag aus dem Bescheid von 2021 berechnet wird. Dennoch bleibt der Erstattungsbetrag der Einkommensteuer 2022 bei 1647,78€. Allerdings ist jetzt die Sonderausgabe von 108€ bei meiner Frau weg.
      • rechter Bereich: hier habe ich die Kirchensteuer aus 2021 nicht vom Programm berechnen lassen sondern die Beträge laut Bescheid von 2021 eingeben. Auch hier ändert sich am Erstattungsbetrag der Einkommensteuer (1647,78€) nichts.
    2. Screenshot: Hier habe ich die Eingaben mal so vorgenommen, dass der Erstattungsbetrag der Einkommensteuer 2022 (nun 1613,26€) mit dem des FA übereinstimmt. Ich habe hierzu in meiner ans FA abgegebenen Steuererklärung den hälftigen Betrag der festgesetzten Kirchensteuer (114,53€) bei meiner Frau gelöscht und nicht (wie es sein müsste) bei mir hinzugefügt. Somit wird die Kirchensteuer 2021 nur auf meine Hälfte reduziert. Was dann die folgende Rechnung ergibt: 761,22€ vom Lohn einbehaltene Kirchensteuer MINUS erstatte Kirchensteuer 2021 (114,52€) = 646,70€ - Das ist der Betrag den das FA annimmt, der aber nicht stimmt, da die 114,52€ meiner Frau in der Berechnung fehlen.


    Viele Zahlen, ich hoffe ich habe jetzt da auch keine Zahlendreher...


  • Hallo, heute kam der neue Bescheid.


    Anmerkung vom FA: Nach Überprüfung... habe ich festgestellt, dass im Kalenderjahr 2022 der abzugsfähigen Kirchensteuer als Sonderausgabe keine erstattete Kirchensteuer gegenzurechnen ist. Im Kalenderjahr 2022 erfolgte keine Kirchensteuererstattung. Die für das Kalenderjahre 2021 ausgezahlte Kirchensteuer ist Ihnen erst im Kalenderjahr 2023 zugeflossen und somit in der Steuererklärung 2023 gegenzurechnen. Hierdurch erledigt sich ihr Einspruch vom...


    Das ist so richtig (Bescheid und Erstattung für 2021 kam erst im Januar 2023) , ich habe im Programm die Angaben entsprechend geändert. Die Berechnung stimmt nun mit dem neuen Bescheid überein. Soweit so gut, jetzt habe ich nur noch das Problem, wie ich die Angaben vom neuen Bescheid im Programm hinterlege, da der neue Bescheid nur in Papierform kommt. Im Anhang ein Screenshot von der Differenz, denn der alte Bescheid weist eine andere Erstattung aus, als das was das Programm mit den neuen Angaben berechnet und was das FA letztendlich ausgezahlt hat.

  • Soweit so gut, jetzt habe ich nur noch das Problem, wie ich die Angaben vom neuen Bescheid im Programm hinterlege, da der neue Bescheid nur in Papierform kommt.

    Gar nicht, dass musst Du dann ggf. manuell überprüfen. Zweckmäßiger Weise mittels Dateikopie, in der man die jetzt zutreffenden Daten eingibt und dann die Steuerberechnung mit dem EStB vergleicht.