Ich möchte ein nicht selbst nutzbares Gerät unter 250€ als Afa eintragen. Ich bekomme von Wiso die Meldung:
"Die Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut liegen unterhalb der Grenzen für Wirtschaftsgüter, die über eine Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Nach 2017 wurde ein Wirtschaftsgut angeschafft, dessen Kosten bis 250 € netto lag. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter diesen Grenzen sind als geringwertige Wirtschaftsgüter direkt als Aufwand zu berücksichtigen."
Ich soll es also als GWG angeben. Dort bekomme ich haber den Hinweis, "...Entscheidend für ein GWG ist die selbständige Nutzbarkeit." Ist das ein Bug? oder gibt es irgentwo noch versteckte Hinweise wo es jetzt wirklich hinsoll?
Vielen Dank.
(@ miwe4, ich möchte keine Rechtsberatung, sondern Hilfe mit dem Programm.)