WISO Steuer verbietet mir Eintragung als AfA und als GWG

  • Ich möchte ein nicht selbst nutzbares Gerät unter 250€ als Afa eintragen. Ich bekomme von Wiso die Meldung:

    "Die Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut liegen unterhalb der Grenzen für Wirtschaftsgüter, die über eine Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Nach 2017 wurde ein Wirtschaftsgut angeschafft, dessen Kosten bis 250 € netto lag. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter diesen Grenzen sind als geringwertige Wirtschaftsgüter direkt als Aufwand zu berücksichtigen."

    Ich soll es also als GWG angeben. Dort bekomme ich haber den Hinweis, "...Entscheidend für ein GWG ist die selbständige Nutzbarkeit." Ist das ein Bug? oder gibt es irgentwo noch versteckte Hinweise wo es jetzt wirklich hinsoll?

    Vielen Dank.

    (@ miwe4, ich möchte keine Rechtsberatung, sondern Hilfe mit dem Programm.)

  • (@ miwe4, ich möchte keine Rechtsberatung, sondern Hilfe mit dem Programm.)

    Dann solltest Du auch bereinigte Screenshots der betreffenden Masken und Hinweise anhängen, damit das nicht jeder potentielle Hilfesteller nachstellen muss. ;)


    Und ein "Bug" ist das sicher nicht, wenn man die steuerlichen Voraussetzungen einmal nachliest.



    Auch "verbietet" es Dir sicherlich nichts.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Wiso verbietet mir Eintragung als AfA und als GWG“ zu „WISO Steuer verbietet mir Eintragung als AfA und als GWG“ geändert.
  • Dort steht bis 800€ als "GWG" und bis 250€ als "Sonstige Bertriebsausgaben". Trifft ja beides auf mein "nicht selbstnutzbares unter 250€ Gerät zu. Wiso erklärt mir nicht den Unterschied. Oder Wo findet man eine Erkärung?