Wie Auslandsverwendungszuschlag im Folgejahr eintragen wenn keine Auslandsverwendung mehr?

  • Hallo,

    wir stehen vor dem Problem, dass im Folgejahr nach der Auslandsverwendung ohne Auslandseinsatz noch ein Auslandsverwendungszuschlag, genauer ein Nebenkostenzuschuss, nachgezahlt und bescheinigt wurde.

    Da im Folgejahr der "Steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn, der auf die Auslandstätigkeit entfällt" null ist, da nicht mehr im Ausland gearbeitet wird, geht ein Fenster auf, das sagt, dass die "erfassten Daten widersprüchlich oder fehlerhaft" sind.

    Wir kann ich die Eingabe korrigieren oder kann ich diese ignorieren?

    Wer weis Rat?

    Danke

    Claus

  • wir stehen vor dem Problem, dass im Folgejahr nach der Auslandsverwendung ohne Auslandseinsatz noch ein Auslandsverwendungszuschlag, genauer ein Nebenkostenzuschuss, nachgezahlt und bescheinigt wurde.

    Da könnte ich mir vorstellen, dass dies ebenso wie zu erwartende steuerfreie Erstattungen bereits im Jahr der Geltendmachung von Aufwendungen zu berücksichtigen ist. Die anteilig abziehbaren Werbungskosten im Vorjahr reduzieren sich ja durch die Neuberechnung, weshalb das m.E. dem FA darzulegen und ggf. im Vorjahr zu berichtigen wäre.