Energiepreispauschale buchen als Kleinunternehmer

  • Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand helfen denn ich verzweifle fast.

    Ich nutze Wiso Mein Büro Desktop und habe jetzt vom Finanzamt

    eine Energiepreispauschale in Höhe von 300,- Euro für 2022 bekommen.

    Natürlich aufs Geschäftskonto. Mein Büro schlägt mir nur vor das als

    Umsatzsteuerrückzahlung zu verbuchen, was ja aber nicht korrekt ist.

    Ich zahle als Kleinunternehmer ja keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

    Auf dem Steuerbescheid für 2022 vom FA steht das als "Sonstige Einnahmen".
    Aber im Buchungvermerk aufm Konto steht das als Einkommensteuer-Rückzahlung.

    Wie buche ich diese 300,- Euro jetzt korrekt sodass das FA nächstes Jahr

    mit der Steuererklärung nicht meckert oder mir plötzlich nachträglich eine Steuerpflicht aufbrummt ?


    Viele Grüße,

    Andreas

  • Hallo und vielen Dank erstmal für diese schnelle Antwort.

    hast Du überhaupt ein Privatkonto ?

    Hallo, klar habe ich auch ein Privatkonto. Hat doch wohl jeder.

    wenn auf Geschäftskonto, dann als Privateinlage 1890

    Ist das wirklich eine Privateinlage ?
    Im Verwendungszweck steht genau :

    Erstatt. (Steuernummer entfernt) EINK.ST 2022 300,00 EUR

    Nich das mir irgendwann mal deswegen eine Steuerprüfung

    ins Haus steht weil ich diesen Betrag nicht versteuert habe

    bzw. falsch gebucht habe was ja dann in der EÜR auffallen sollte.


    Viele Grüße,

    Andreas

  • Wenn das eine Erstattung auf Einkommenssteuer ist,

    nein. Die epp ist eine einmalige Entlastung wegen gestiegener Energiekosten und hat nichts mit Einkommensteuer zu tun.

    Meinst Du das jetzt ernst? Dann solltest Du entweder die Forumssuche nutzen oder Deine eigene Antwort oben noch einmal lesen. ;)

    wird die epp bei den ESt-Vz gleich abgezogen, so dass anstatt z.B. 2000,-- VZ nur 1700,-- zu leisten sind.

    Und versteuert wird sie grundsätzlich auch. Mal abgesehen davon, dass im Einzelfall natürlich immer mal aufgrund geringen Einkommens keine ESt anfallen kann/muss. Dann bekommt eben zufällig auch mal genau diesen Betrag (über die ESt-Veranlagung) erstattet.