Auf welches Konto bucht man Rechnungen aus Drittländern mit VAT

  • Guten Tag,


    Meine Frage bezieht sich auf erhaltene Rechnungen aus einem Drittland (USA, UK). Ich habe schon ein bisschen recherchiert dazu und komme nicht mehr weiter. Wahrscheilnich weil ich das Prinzip noch nicht zu 100% verstanden habe. Einen Steuerberater habe ich im Moment leider nicht, der mir da weiterhelfen könnte.

    Ich kontiere im SKR03 Rahmen.


    Ich habe eine Rechnung aus den USA erhalten. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Ust-ID hatte wurde mir die Rechnung mit "19% German Vat" geschickt. Ich bin Designer und es handelt sich um gekaufte digitale Bilddateien. Im Inland würde ich die Rechnungen wahrscheinlich auf Konto 3000 - Materialeinkauf buchen. Da es sich aber um eine Auslandsrechnung handelt haben meine Recherchen ergeben, dass ich die Rechnung auf das Automatikkonto 3125 buchen müsste (weil reverse charge - und um die Steuer zu splitten). Stimmt das, oder bin ich da auf dem Holzweg?


    Ich verstehe nicht so ganz warum bei diesem Automatikkonto die 19% nochmals auf mein Umsatzsteuerkonto und ein Vorsteuerkonto gesplittet werden. Das Prinzip will mir irgendwie nicht einleuchten. Das müsste sich doch dann aufheben, sodass es am Ende keinen Unterschied macht und ich mir die Kontierung gleich sparen kann. Vielliecht kann mir das jemand anhand eines Beispiels kurz klar machen.

    Bonusfrage: Ich habe mittlerweile eine Ust-ID. Wie müsste ich die oben genannte Rechnung verbuchen, wenn diese keine 19%VAT ausgeschrieben hätte.


    Bin gespannt auf die Antworten. Ich bin für jede Hilfe dankbar. Danke!

  • Hier ein Zitat der IHK Hamburg, warum des so gemacht wird:


    ...

    "Hintergrund dieser Regelung ist, dass bei bestimmten Geschäften häufig Missbrauch betrieben wurde, wenn der Leistende die Umsatzsteuer nicht abführte, der Leistungsempfänger aber trotzdem den Vorsteuerabzug geltend machte.

    Erbringen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen Leistungen an ein Unternehmen in Deutschland, übernimmt der deutsche Leistungsempfänger die Umsatzsteuerschuld des Leistenden in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sog. reverse charge). Der ausländische Unternehmer erteilt eine Netto-Rechnung und die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet. Bei regelbesteuerten Unternehmern ist diese Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abzugsfähig (§15 Abs. 1 UStG).

    Die Steuerschuldumkehr (reverse charge) ist in § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt." ...


    Musst du mal googlen.

  • Danke für die Antwort! Das macht total Sinn.
    Nur ein Nachtrag: Warum steht denn dann auf meiner Rechnung trotzdem 19% VAT. Sollte das Unternehmen dann nicht nur den Nettobetrag verlangen?



    digitale Bilddateien

    das sind sonstige Leistungen also Konto 3123

    Wären sie ausgedruckt dann 3125

    Top! Danke.