Ausweis von Materialkosten in Rechnung (Kleingewerbe)

  • Hallo,

    ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe und

    mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch. Ich führe also keine Umsatzsteuer ab.

    Bei der Rechnungsstellung an eine Privatperson möchte ich die mir entstandenen Materialkosten (Beispiel: Rechnung für erledigte Gartenarbeit und ich habe das Unkrautvlies für den Kunden gekauft) berechnen. So führe ich in der Rechnung den Bruttobetrag des Unkrautvlieses auf (da dies ja meine Betriebsausgabe ist), ohne die Umsatzsteuer der Position gesondert auszuweisen.

    Nun zu meiner Frage: Nehme ich diese Ausgabe dann auch in meine EÜR auf, oder stellt es sich dann gar nicht mehr als wirkliche Betriebsausgabe dar?


    Ich freue mich über hilfreiche Antworten

    Liebe Grüße

    Simon

  • Hallo maxundmoritz,

    Danke für deine Antwort. Mir ist aber noch nicht 100%-zig klar, warum ich es in die EÜR aufnehmen soll. Klar ist es eine Betriebsausgabe, aber ich habe diese ja 1:1 an meinen Kunden weiter berechnet. Dh. eigentlich hat der Kunde das Material bezahlt und ich es nur auf mein Unternehmen gekauft. Ist es dann noch eine echte Betriebsausgabe, wenn ich es dem Kunden direkt in Rechnung gestellt habe?


    Danke schonmal!

  • mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.

    Bei der Rechnungsstellung an eine Privatperson möchte ich die mir entstandenen Materialkosten (Beispiel: Rechnung für erledigte Gartenarbeit und ich habe das Unkrautvlies für den Kunden gekauft) berechnen. So führe ich in der Rechnung den Bruttobetrag des Unkrautvlieses auf (da dies ja meine Betriebsausgabe ist), ohne die Umsatzsteuer der Position gesondert auszuweisen.

    Lohn Gartenarbeit 500,00€

    Vlies 50,00€

    Betriebseinnahme 550,00€


    Klar ist es eine Betriebsausgabe, ...

    Eben. ;)

    Vlies 50,00€ = Betriebsausgabe

  • Klar ist es eine Betriebsausgabe, aber ich habe diese ja 1:1 an meinen Kunden weiter berechnet.

    schon das ist ein Fehler.

    Arbeitest Du umsonst? Du warst doch unterwegs das Flies einzukaufen o. hast Zeit dafür aufgebracht es im Internet zu bestellen. Angenommen das Ding hält nicht das was es verspricht, Was ist mit Gewährleistungaufschlag? Du verstehst?

    Auch wenn der Kunde sagen würde "das gibt es bei Amazon aber günstiger" Antwort von Dir könnte sein: Dann kaufen Sie dort, meine Gewährleistung entfällt dahingehend und ich muss pro qm € xyz Aufschlag für den Einbau nehmen.

  • schon das ist ein Fehler.

    Das ist doch sein Problem. Und er wird es alles schon für sich durchgerechnet haben. Abgesehen davon geht es um ein Unkrautvlies (!). Das hat doch nun wirklich alles nichts mehr mit der Fragestellung zu tun.

  • Der Wareneingang muss natürlich gebucht werden. Trotzdem der Rest nun nichts mit der Fragestellung zu tun hat, kann man den TE doch freundlicherweise darauf hinweisen, dass das FA es nicht gern sieht, wenn man Wareneingänge 1:1 an den Kunden weitergibt. Da kann das FA dann nämlich auch schnell mal die Gewinnerzielungsabsicht des gesamten Kleinunternehmens anzweifeln...... also: Auf für den Kunden eingekaufte Ware immer was draufschlagen!

  • Trotzdem der Rest nun nichts mit der Fragestellung zu tun hat, ... .

    Hat es in der Tat nicht.


    ..., kann man den TE doch freundlicherweise darauf hinweisen, dass das FA es nicht gern sieht, wenn man Wareneingänge 1:1 an den Kunden weitergibt.

    Das ist dem FA im Prinzip so etwas von egal wie der Unternehmer seine Preise kalkuliert. Im Zweifel hat er es/alles über den Lohn mit kalkuliert oder es dient eben der Kundenakquise für größere Folgeaufträge.


    Da kann das FA dann nämlich auch schnell mal die Gewinnerzielungsabsicht des gesamten Kleinunternehmens anzweifeln...... also: Auf für den Kunden eingekaufte Ware immer was draufschlagen!

    Das hat doch nun mit den paar Euro für ein Teppichvlies nun wirklich nichts zu tun. Bei auf Dauer bestehender mangelnder Überschusserzielungsabsicht schlagen i.d.R. ganz andere Dinge durch.

  • ..., kann man den TE doch freundlicherweise darauf hinweisen, dass das FA es nicht gern sieht, wenn man Wareneingänge 1:1 an den Kunden weitergibt.

    Das ist dem FA im Prinzip so etwas von egal wie der Unternehmer seine Preise kalkuliert. Im Zweifel hat er es/alles über den Lohn mit kalkuliert oder es dient eben der Kundenakquise für größere Folgeaufträge.


    Da kann das FA dann nämlich auch schnell mal die Gewinnerzielungsabsicht des gesamten Kleinunternehmens anzweifeln...... also: Auf für den Kunden eingekaufte Ware immer was draufschlagen!

    Das hat doch nun mit den paar Euro für ein Teppichvlies nun wirklich nichts zu tun. Bei auf Dauer bestehender mangelnder Überschusserzielungsabsicht schlagen i.d.R. ganz andere Dinge durch.

    Ich glaube, wir haben schon mal festgestellt, dass Du ein seeeeehr kulantes FA zu haben scheinst. Ich habe da mit den beiden FÄ, mit denen ich zu tun habe leider ganz andere Erfahrungen. Sicher: Einmal ist Keinmal, mir ging es aber eher um einen Tipp fürs Generelle. Denn so ganz vel Erfahrung scheint der TE mit dem Unternehmersein (noch) nicht zu haben.

  • Ich glaube, wir haben schon mal festgestellt, dass Du ein seeeeehr kulantes FA zu haben scheinst. Ich habe da mit den beiden FÄ, mit denen ich zu tun habe leider ganz andere Erfahrungen.

    Ich habe insoweit als Kunde keinerlei Erfahrung mit irgendeinem FA. Ich kenne nur das Steuerrecht und seine Tücken sehr genau. Und es muss nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Zu Liebhaberei gehört ein bisschen mehr als das hier im Thread Relevante und ein paar zum EK weiterberechnete Kleinteile. Und zuletzt heißt es nicht umsonst Überschusserzielungsabsicht, die man, wenn es denn irgendwann einmal relevant werden sollte, auf verschiedenste Weise glaubhaft machen kann.