Hallo,
ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe und
mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch. Ich führe also keine Umsatzsteuer ab.
Bei der Rechnungsstellung an eine Privatperson möchte ich die mir entstandenen Materialkosten (Beispiel: Rechnung für erledigte Gartenarbeit und ich habe das Unkrautvlies für den Kunden gekauft) berechnen. So führe ich in der Rechnung den Bruttobetrag des Unkrautvlieses auf (da dies ja meine Betriebsausgabe ist), ohne die Umsatzsteuer der Position gesondert auszuweisen.
Nun zu meiner Frage: Nehme ich diese Ausgabe dann auch in meine EÜR auf, oder stellt es sich dann gar nicht mehr als wirkliche Betriebsausgabe dar?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten
Liebe Grüße
Simon