Mehrwertsteuer für Reparaturschaden

  • Hallo zusammen,

    unser Firmenfahrzeug wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Gegnerische Versicherung hat den Schaden bis auf die Steuer ausgeglichen. Warum muss ich, weil ich Umsatzsteuerpflichtig bin diese Steuer selber bezahlen, bzw. vorlegen bis zum Quartalsabrechnung (Umsatzsteuervoranmeldung)? Habe das Finanzamt angeschrieben habe bis jetzt keine Antwort erhalten.

    LG

    Hennen X(

  • Die Gegnerische Versicherung hat den Schaden bis auf die Steuer ausgeglichen. Warum muss ich, weil ich Umsatzsteuerpflichtig bin diese Steuer selber bezahlen, bzw. vorlegen bis zum Quartalsabrechnung (Umsatzsteuervoranmeldung)?

    Dann solltest Du einmal die erweiterte Forumssuche diesbezüglich nutzen oder eine der vielen Suchmaschinen im Internet anschmeißen. Ansonsten sollte Dein Chef sich wirklich einmal überlegen, die Hilfe eines Profis in Anspruch zu nehmen.


    Habe das Finanzamt angeschrieben habe bis jetzt keine Antwort erhalten.

    Soll das FA Euch das Prozedere der Versicherungen bei Schadensbegleichung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer erläutern? Das ist nicht deren Aufgabe.

  • Die Gegnerische Versicherung hat den Schaden bis auf die Steuer ausgeglichen

    dann wird die gegnerische Versicherung sicher auch die Kopie(n) der Werkstatt und evtl des Gutachters als Kopie übermittelt haben.

    Nun werden 2 Buchungen gemacht. Eine in der die Werkstattkosten als Aufwand gebucht werden, ergibt die Vorsteuer (welche noch an die Werkstatt u. Gutachter zu zahlen ist. Die wird Dir jedoch als Vorsteuer angerechnet. Zweite Buchung ist die Schadenersatzzahlung von der Versicherung, damit ist der Netto-aufwand ausgeglichen, und geht nicht als solcher in die EÜR ein.

    Du verstehst?

  • super danke habe wohl die falsche Frage im Internet gestellt. :)

    Nein. Nur ist die Fragestellung so oder anders in den verschiedenen Unterforen schon dutzendfach erläutert worden und sollte mit wenig Suchaufwand auffindbar sein. Schau dazu auch einmal in Punkt 3 der Nutzungsbestimmungen des Forums. ;)

    • dann wird die gegnerische Versicherung sicher auch die Kopie(n) der Werkstatt und evtl des Gutachters als Kopie übermittelt haben.

      Nun werden 2 Buchungen gemacht. Eine in der die Werkstattkosten als Aufwand gebucht werden, ergibt die Vorsteuer (welche noch an die Werkstatt u. Gutachter zu zahlen ist. Die wird Dir jedoch als Vorsteuer angerechnet. Zweite Buchung ist die Schadenersatzzahlung von der Versicherung, damit ist der Netto-aufwand ausgeglichen, und geht nicht als solcher in die EÜR ein.

      Du verstehst?

    Ja ich habe Gutachten und Rechnung der Werkstatt. danke für die Hilfe, hätte ich so nicht gebucht :)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.