Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

  • Hallo zusammen,


    die Eingabe der Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter ist in Wiso Mein Büro scheinbar nicht umgesetzt.


    Komplettabschreibung von Hard- und Software
    Dauerlösung: Senkung der Nutzungsdauer von „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.
    www.buhl.de


    Das Wirtschaftsgut ist im Anlagenverzeichnis 470 Computeranlagen zu erfassen (kein GWG da größer 800 EUR).

    Das System weist dem Wirtschaftsgut dann eine - nun falsche Abschreibungsdauer von 3 Jahren zu.


    Wie wird das nun korrekt erfasst oder gibt es hier nur eine Notlösung?


    4843 Afa für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Absetzungen

    und manuelle Abschreibung der AFA Tabelle auf das erste Jahr.


    Vielen Dank für den Hinweis der korrekten Umsetzung im Programm!


    rmc

  • Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (0490) zählen Wirtschaftsgüter (WG) wie Geräte, Maschinen, Möbel etc.. Der Anschaffungswert eines solchen WG über dem Grenzwert von 1000EUR wird nicht sofort voll abgeschrieben.


    Die korrekte Erfassung ist somit 0470 Computeranlagen, aber nicht mit einer Abschreibung über 3 Betriebsjahre (wie bei wiso mein Büro!!!).

  • Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (0490) zählen

    Zitat

    Betriebsausstattung: Büromaschinen, Fuhrpark, Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Werkstattausrüstung, Laboreinrichtungen, Kantinen; Geschäftsausstattung: Einrichtungen für Läden und Geschäftsräume, Büromöbel, Büromaterial, EDV-Anlagen, EDV-Hardware, Telekommunikationsanlagen, Schaufensteranlagen.

    Aber:

    Du kannst auch einmal einen/Deinen Berater fragen

  • Das ändert beim Konto 0490 nichts an dem Maximalbetrag von 1000 EUR, während digitale Wirtschaftsgüter auch über 1000 EUR sofort abgeschrieben werden können.

  • Das ändert beim Konto 0490 nichts an dem Maximalbetrag von 1000 EUR, während digitale Wirtschaftsgüter auch über 1000 EUR sofort abgeschrieben werden können.

    Das müsstest Du mir einmal erklären, denn das erschließt sich mir nicht auf Anhieb. ?(


    Ich kenne und nutze zwar Mein Büro nicht, aber was soll es für einen Unterschied machen, ob ich einen Computer auf das eine Konto buche oder eine Computeranlage auf das andere Konto? Bei beiden wird sicherlich auch Mein Büro die Wahlmöglichkeit zwischen einem und drei Jahren zulassen, da einen ja niemand zwingt, auf ein Jahr abzuschreiben, wenn es sich wirtschaftlich nicht rechnet.


    aktuell: 2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf

    vorher: 2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf


    Vielleicht solltest Du potentiellen Hilfestellern Screenshots anhängen, aus denen diese erkennen können, wo es da bei Dir hängt. ;)

  • Meine Frage richtet sich nicht auf das Buchungskonto für das digitale Wirtschaftsgut (0470 Computer oder 0490 Geschaftsaustattung) sondern nur auf die korrekte Buchung der auf ein Jahr verkürzten Abschreibung.

    Über das Konto 490/4830 kann Wiso mein Büro das ohne Hilfseingaben bis 1000 EUR in der Tat korrekt erfassen.


    Da das Wirtschaftsgut einen Nettoanschaffungsbetrag über 1ooo EUR hat wird im Programm Wiso mein Büro immer die Abschreibung über 3 jahre vorgenommen.

    Man kann sich natürlich helfen, indem man das Abschreibungskonto dann - trotz Fehlerhinweis - bei der Abschreibungstabelle manuell auf ein Jahr (durch löschen von Jahr 2+3) korrigiert.


    Da das Programm ja leider nicht die Wahl zwischen 1 oder 3 Jahre bietet habe ich die Frage gestellt, ob es nicht eine vom System vorgegebene korrekte Eingabewahlmöglichkeit für diesen ganz normalen Anschaffungsvorgang gibt?

  • Da das Wirtschaftsgut einen Nettoanschaffungsbetrag über 1ooo EUR hat wird im Programm Wiso mein Büro immer die Abschreibung über 3 jahre vorgenommen.

    Man kann sich natürlich helfen, indem man das Abschreibungskonto dann - trotz Fehlerhinweis - bei der Abschreibungstabelle manuell auf ein Jahr (durch löschen von Jahr 2+3) korrigiert.


    Da das Programm ja leider nicht die Wahl zwischen 1 oder 3 Jahre bietet habe ich die Frage gestellt, ob es nicht eine vom System vorgegebene korrekte Eingabewahlmöglichkeit für diesen ganz normalen Anschaffungsvorgang gibt?

    Kann ich nun wirklich nicht glauben, dann hätte das bei den hier teilweise sehr aktiven Mitgliedern sicherlich schon einen riesigen Aufschrei gegeben.

    Vielleicht solltest Du potentiellen Hilfestellern Screenshots anhängen, aus denen diese erkennen können, wo es da bei Dir hängt. ;)