Hallo,
Wo werden in der Umsatzsteuererklärung die Erstattungen oder Nachzahlungen aus dem Vorjahr eingetragen ????
Bei meiner letzten Umsatzsteuerklärung wurde vom Finanzamt die von mir geleisteten Vorauszahlungen um die Umsatzsteuererstattung des Vorjahres gekürzt .
Meine Frage ist d.h. ob und wo diese Umsatzsteuererstattungen / Nachzahlungen in der UST Erklärung eingetragen werden müssen !