Erstattung oder Nachzahlung aus Vorjahr in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen?

  • Hallo,


    Wo werden in der Umsatzsteuererklärung die Erstattungen oder Nachzahlungen aus dem Vorjahr eingetragen ????

    Bei meiner letzten Umsatzsteuerklärung wurde vom Finanzamt die von mir geleisteten Vorauszahlungen um die Umsatzsteuererstattung des Vorjahres gekürzt .

    Meine Frage ist d.h. ob und wo diese Umsatzsteuererstattungen / Nachzahlungen in der UST Erklärung eingetragen werden müssen !

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuererklärung Erstattung oder Nachzahlung aus Vorjahr“ zu „Erstattung oder Nachzahlung aus Vorjahr in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen?“ geändert.
  • Bei meiner letzten Umsatzsteuerklärung wurde vom Finanzamt die von mir geleisteten Vorauszahlungen um die Umsatzsteuererstattung des Vorjahres gekürzt .

    Mit Sicherheit nicht. Erstattungen oder Nachzahlungen für Vorjahre interessieren nur bei der EÜR.


    Meine Frage ist d.h. ob und wo diese Umsatzsteuererstattungen / Nachzahlungen in der UST Erklärung eingetragen werden müssen !

    Nein, in der USt-Jahreserklärung sind nur die für USt-Voranmeldungen dieses Veranlagungszeitraums erstatteten/gezahlten Beträge anzurechnen/abzurechnen.


    Das ergibt sich aber auch alles aus dem Erklärungsvordruck selber.