Fließen Auslagen auch in den Umsatz?

  • Guten Morgen zusammen!


    ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und komme nun erstmalig nah an meine Umsatzgrenze von 22.000€.

    Nun beschäftige ich mich aktuell mit dem Thema "durchlaufende Posten".

    Im Internet lese ich unterschiedliche Versionen und bin mir nun unsicher.


    Folgendes realtistisches Beispiel in meinem Unternehmen.



    Ein Kunde möchte von mir einen Drucker installiert bekommen.

    Ich kaufe einen Drucker bei einem Händler (200,00€). Die Rechnung stelle ich auf Namen des Kundens aus, bezahle dieser aber im Vorfeld von meinem Konto.

    Ich liefere diesen aus und installiere diesen vor Ort (es entstehen Dienstleistungskosten 100,00€).


    Der Kunde erhählt von mir nun eine Rechnung:


    PositionBeschreibungPreis
    1Dienstleistungen100,00€
    2Drucker200,00€
    300,00€


    Außerdem hänge ich die bereits von mir bezahlte Händlerrechnung, die auf den Namen des Kunden ausgestellt wurde, mit an meine Rechnung.



    Wie man hier gut erkennen kann:

    Ich kaufe für 200€ den Drucker ein und reiche diesen für 200€ an den Kunden durch.

    In meinen Augen ein "durchlaufender Posten"?


    Wenn dem so ist, stelle ich mir nun die Frage:

    Habe ich damit jetzt einen Umsatz von 100€ erzeugt (nur die Dienstleistungskosten) oder von 300€ (inkl. dem Drucker)?


    Ich hoffe Ihr könnt mir hier Klarheit geben.

    Vielen Dank! :)

  • Die Rechnung stelle ich auf Namen des Kundens aus,

    Du oder der Händler?

    Wenn der Händler, dann gibst du dem Kunden die Rechnung und er gibt Dir 200,-- fertig.

    Die Abbuchung vom Bankkonto buchst Du als Privatentnahme. Solltest Du die 200,-- vom Kunden auf das Konto einzahlen, so ist es eine Privateinlage.

    Dem Kunden stellst Du nur 100,-- für die Installation in Rechnung.

    Stellst Du dem Kunden zusätzlich den Drucker in Rechnung, übernimmst Du gleichzeitig die Gewährleistung, ohne die in Deinen Gewinn einkalkuliert zu haben.

  • Zitat

    Du oder der Händler?

    Der Händler stellt die Rechnung auf den Kunden aus.

    Was ich jetzt nur nicht an der Aussage ganz verstehe:


    Wenn ich ihm meine Rechnung gebe (nur die 100€ Dienstleistung) + die Rechnung vom Händler (200,00€), muss der Kunde ebenfalls 300€ an mich überweisen. Fallen die 200€ dann in den Umsatz mit rein? Du sprichst aktuell nur von Gewinn.

  • Fallen die 200€ dann in den Umsatz mit rein? Du sprichst aktuell nur von Gewinn.

    ja, weil Du Deinem Kunden ja eine Rechnung über 300,-- ausstellst. Im Gegenzug hättest Du 200,-- Aufwand für den Drucker. Hast Du aber nicht, da die Rechnung ja auf den Kunden und nicht auf Dich ausgestellt ist.

    Daher...Vorschlag, 200,-- als Auslagenersatz auf die Hand.

  • ich deklariere aber auf meiner Rechnung die Position 2 (Drucker) als Auslage.

    Sollte damit nicht klar sein, dass von den 300€, die 200€ durchlaufender Posten sind?


    In meiner Buchhaltung kann ich später genau sehen:

    Rechnungsummen: 10.000€

    davon Auslagen: 3.000,00€

  • Verstehe - ich muss die 200€ so buchen, das für das Finanzamt ersichtlich ist, das es ein durchlaufender Posten ist.

    Die 200€ laufen somit aber nicht in meinen Umsatz rein, richtig?


    Sprich:

    Wenn alle meine Rechnungsummer 10.000€ ergeben, wäre mein Umsatz nicht 10.000€ sondern 10,000€ abzgl. der durchlaufenden Posten.

    Richtig oder falsch?


    Sorry, möchte nur sicher sein, hier nichts falsch zu machen.

  • Die Rechtslage ist doch klar:

    10.4 UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Quelle: BMF

    Kleinunternehmerregelung - durchlaufende Posten FG_Hamburg 10.08.2018 2_K_82-18_STRE201870727.pdf


    Viel entscheidender ist doch die richtige Rechnungsstellung. Und da hätte ich nach der Darstellung im Eingangspost zumindest Zweifel an deren Richtigkeit. Du solltest einmal fachlichen Rat einholen.