Hallo,
ich verstehe eine Sache nicht in Bezug auf das Reverse-Charge-Verfahren.
Sachverhalt: Man sitzt mit seinem Unternehmen in Deutschland und stellt eine Rechnung ins EU-Ausland. Man verwendet das Reverse-Charge-Verfahren. Die Mehrwertsteuer bezahlt jetzt das Unternehmen im EU Ausland und führt die Mehrwertsteuer an sein eigenes Land ab. So weit, so gut
Aber wenn man Leistungen aus dem EU-Ausland bezieht, wie Microsoft 365 (Rechnung ist ohne USt), dann hat man doch auch das Reverse-Charge-Verfahren oder nicht (nur umgekehrter Sachverhalt)? Muss man dann nicht die Umsatzsteuer in Deutschland abführen?
Wo habe ich den Denkfehler?
Reverse-Charge-Verfahren: wer zahlt die Umsatzsteuer?
- Muschglu
- Erledigt
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Muss man dann nicht die Umsatzsteuer in Deutschland abführen?
doch, aber... da Du Unternehmer und somit Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du diese mit der abzuführenden MwSt verrechnen.
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Muss man dann nicht die Umsatzsteuer in Deutschland abführen?
doch, aber... da Du Unternehmer und somit Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du diese mit der abzuführenden MwSt verrechnen.
Genau, bin Vorsteuerabzugsberechtigt. Bis jetzt habe ich aber nie was gezahlt. Man verrechnet das ja sowieso wieder als Vorsteuer, somit zahlt man das dann von Anfang an gar nicht oder wie muss man das abführen?
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oder wie muss man das abführen?
wenn es in Deinen Privatbesitz übergeht.
Dann ist es als Entnahme (Eigenverbrauch) zu bewerten und mit MwSt. (USt) zu belegen, welche Du dann an das FAmt abzuführen hast. Gleichzeitig steigt damit Dein zu versteuernder Erlös.
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oder wie muss man das abführen?
wenn es in Deinen Privatbesitz übergeht.
Dann ist es als Entnahme (Eigenverbrauch) zu bewerten und mit MwSt. (USt) zu belegen, welche Du dann an das FAmt abzuführen hast. Gleichzeitig steigt damit Dein zu versteuernder Erlös.
Da geht nichts in den Privatbesitz über. Es ist ein Abonnement auf Office für mein Gewerbe.
Ich zahle ca. 20 € / Monat ohne MwSt. an Microsoft (reverse Charge). Müsste ich dann halt nicht 3,8 € (20 € + 19 %) als MwSt. per UStVA bezahlen? Ergibt aber auch keinen Sinn, weil man dann ja 3,80 € wieder per Vorsteuer zurückhalten würde. Oder? -
Oder?
wenn Du schon nicht die Links von miwe4 in #4 lesen u. verstehen willst, google selbst mal nach was reverse Charge bedeutet.
Der onlineübersetzer DeepL meint es sei die "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" gemeint. Wäre auch ein gutes Suchstichwort.
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Muss man dann nicht die Umsatzsteuer in Deutschland abführen?
doch, aber... da Du Unternehmer und somit Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du diese mit der abzuführenden MwSt verrechnen.
Also wird das von Anfang an gar nicht erst gezahlt?
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Oder?
wenn Du schon nicht die Links von miwe4 in #4 lesen
Das habe ich echt überlesen. Habe ich nicht wahrgenommen, dass Links versendet wurden. Sry
google selbst mal nach was reverse Charge bedeutet.
Ich weiß, was Reverse-Charge bedeutet. Nur ein Detail - meine Frage ganz am Anfang - habe ich halt nicht zu 100 % verstanden
Im zweiten Link steht:
"die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet. Bei regelbesteuerten Unternehmern ist diese Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abzugsfähig"
Somit hat sich meine Frage geklärt. Man erhält die MwSt. per Vorsteuer wieder.
PS: Ich habe zuerst gegoogelt und dass es Steuerschuldumkehr heißt, weiß ich auch. Manchmal überliest man Sachen oder es macht einfach keinen Klick im Kopf. -
Also wird das von Anfang an gar nicht erst gezahlt?
Doch.
Der Händler von dem Du etwas kaufst, möchte schon den Betrag incl. MwSt.
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Also wird das von Anfang an gar nicht erst gezahlt?
Doch.
Der Händler von dem Du etwas kaufst, möchte schon den Betrag incl. MwSt.
Somit hat sich meine Frage geklärt. Man erhält die MwSt. per Vorsteuer wieder.
Prima. Ausnahme natürlich: Man ist Kleinunternehmer, denn dann bleibt man auf der USt-Schuld hängen.
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ich habe noch keinen Händler erlebt der mir gesagt hat bezahl den Nettopreis haben wir uns beide Arbeit erspart
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ich habe noch keinen Händler erlebt der mir gesagt hat bezahl den Nettopreis haben wir uns beide Arbeit erspart
Du erinnerst Dich aber noch an das Thema dieses Threads?
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ich habe noch keinen Händler erlebt der mir gesagt hat bezahl den Nettopreis haben wir uns beide Arbeit erspart
Du erinnerst Dich aber noch an das Thema dieses Threads?
Genau. Amazon und LinkedIn senden die Rechnungen ohne MwSt. Also man erhält eine Nettorechnung.
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Thema dieses Threads?
war das etwa:
Reverse-Charge-Verfahren: wer zahlt die Umsatzsteuer?