Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw in der EÜR berücksichtigen.

  • Hallo allerseits,

    erstmals beschäftige ich mich in diesem Jahr mit WISO Steuer als iPad-Version. Bisher komme ich mit der Eingabe in den Masken gut zurecht, jedoch lässt mich die Suche nach einer Sache schier verzweifeln.
    Als Freiberufler lege ich regelmäßig Fahrten mit dem eigenen Firmen-Pkw zu den unterschiedlichsten Standorten in ganz Deutschland zurück, und da sich mein "Büro" im häuslichen Arbeitszimmer befindet, habe ich somit steuerrechtlich gesehen keine "Fahrten zur ersten Betriebsstätte". Nun möchte ich dennoch die Fahrtkosten über die Kilometerpauschale ansetzen, leider finde ich unter dem Abschnitt "Selbständige" > "EÜR" > "Betriebsausgaben" > "Fahrtkosten" keine plausible Eingabemaske... :/
    Die Suche nach den Stichworten "Fahrtkosten Selbständige" bzw. "Kilometerpauschale" führte lediglich zu "Werbungskosten für Arbeitnehmer" bzw "Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw".
    Ich vermute einfach einen Denkfehler, denn weder das Eine noch das Andere trifft doch auf mich zu, oder?!

    Ich würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten könnte.
    Vielen Dank im Voraus
    Tommy

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Anfänger benötigt Hilfe bei EÜR...“ zu „EÜR“ geändert.
  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EÜR“ zu „Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw in der EÜR berücksichtigen.“ geändert.
  • Die Suche nach den Stichworten "Fahrtkosten Selbständige" bzw. "Kilometerpauschale" führte lediglich zu "Werbungskosten für Arbeitnehmer" bzw "Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw".

    Dann versuche es doch vor dem Einstellen eines neuen Threads erst einmal mit der Forumssuche. ;)


    Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw - Forumssuche

    Geschäftsfahrten privat Pkw - Forumssuche

    Geschäftsfahrten privat Kfz - Forumssuche


    Wobei bei mir das von Dir genannte Stichwort Geschäftsfahrt mittels der Programmhilfe-/suche durchaus ausreicht, den Weg in der Software zu finden:

  • Firmen-PKW oder privat-PKW

    Stimmt, da hast Du recht. Ich hatte einfach mal Privat-Kfz unterstellt (deshalb auch die Themenüberschrift so abgeändert!), weil ansonsten die ganze Fragestellung für mich keinen Sinn macht. Wäre ansonsten wirklich zu einfach, wenn es sich um Betriebsvermögen handelt.


    lege ich regelmäßig Fahrten mit dem eigenen Firmen-Pkw zu den unterschiedlichsten Standorten in ganz Deutschland zurück

    Wobei da natürlich mal wieder Privatvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und notwendiges Betriebsvermögen zu prüfen wäre. Dazu ist aber wirklich alles im Forum nachlesbar. Da gibt es eigentlich nichts, was nicht schon gefragt wurde.

  • Privatvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und notwendiges Betriebsvermögen

    Zunächst vielen Dank für die wohlwollenden Tipps!
    Offenbar liegt hier des Pudels Kern. Das Fahrzeug ist bereits im Betriebsvermögen erfasst, somit nahm ich an, dass es eben auch als solches behandelt würde und eben nicht als "privat"...
    Kann ich denn ohne Weiteres das Fahrzeug aus dem "Betriebsvermögen" herausnehmen und als "notwendiges (privates) Betriebsvermögen" deklarieren? Entstehen mir dadurch vielleicht sogar Vorteile?

  • Kann ich denn ohne Weiteres das Fahrzeug aus dem "Betriebsvermögen" herausnehmen und als "notwendiges (privates) Betriebsvermögen" deklarieren?

    Wenn ein Fahrzeug zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird, gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen. Das Fahrzeug ist dann zwingend dem

    betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei 10% bis 50% besteht ein Zuordnungswahlrecht, bei weniger als 10% betrieblicher Nutzung gehört ein Fahrzeug

    zwingend zum Privatvermögen. Das selbst im Internet herauszufinden, ist nun wirklich keine Hexerei.

  • Offenbar liegt hier des Pudels Kern. Das Fahrzeug ist bereits im Betriebsvermögen erfasst, somit nahm ich an, dass es eben auch als solches behandelt würde und eben nicht als "privat"...

    Was aber dann keinesfalls mit dieser Aussage zusammenpasst:

    Nun möchte ich dennoch die Fahrtkosten über die Kilometerpauschale ansetzen, ... .

    Wofür möchtest Du weitere pauschale Kosten für das Fahrzeug ansetzen, wenn doch schon aufgrund der Widmung als Betriebsvermögen sämtliche angefallenen Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben berücksichtigt werden?


    Im Gegenteil, Du musst jetzt die zutreffende Versteuerung der Privatnutzung Deines Fahrzeugs im Rahmen der unentgeltlichen Wertabgaben prüfen und buchen.


    Kann ich denn ohne Weiteres das Fahrzeug aus dem "Betriebsvermögen" herausnehmen und als "notwendiges (privates) Betriebsvermögen" deklarieren?

    Nein, da gibt es feststehende Regeln, die es zu beachten gilt. Und selbst wenn eine Entnahme möglich wäre, hätte diese ggf. nicht unerhebliche steuerliche Konsequenzen.


    Entstehen mir dadurch vielleicht sogar Vorteile?

    Wir machen hier keine Steuerberatung. Zudem wäre diese dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes gar nicht gestattet. Du solltest schnellstens einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.