Hallo,
von den Krankheitskosten, die ich als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen möchte, muss ich "Erstattungen" abziehen. Gilt das nur für Erstattungen durch die gesetzliche Krankenkasse und die Beihilfe? Oder gilt das auch für Erstattungen durch eine private Zusatzversicherung (ich bin gesetzlich versichert) - vor dem Hintergrund, dass ich die Beiträge zu dieser Zusatzversicherung nicht von der Steuer absetzen kann? Es geht in erster Linie um Zahnersatz, dessen Kosten mir die private Zusatzversicherung zu 50 Prozent erstattet. Ich bedanke mich im Voraus für die Rückmeldungen.