Außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten - Erstattungen

  • Hallo,

    von den Krankheitskosten, die ich als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen möchte, muss ich "Erstattungen" abziehen. Gilt das nur für Erstattungen durch die gesetzliche Krankenkasse und die Beihilfe? Oder gilt das auch für Erstattungen durch eine private Zusatzversicherung (ich bin gesetzlich versichert) - vor dem Hintergrund, dass ich die Beiträge zu dieser Zusatzversicherung nicht von der Steuer absetzen kann? Es geht in erster Linie um Zahnersatz, dessen Kosten mir die private Zusatzversicherung zu 50 Prozent erstattet. Ich bedanke mich im Voraus für die Rückmeldungen.

  • Oder gilt das auch für Erstattungen durch eine private Zusatzversicherung (ich bin gesetzlich versichert) - vor dem Hintergrund, dass ich die Beiträge zu dieser Zusatzversicherung nicht von der Steuer absetzen kann?

    Selbstverständlich sind alle Erstattungen von dritter Seite zu berücksichtigen, da Du ja nur insoweit tatsächlich wirtschaftlich belastet bist.

  • Selbstverständlich sind alle Erstattungen von dritter Seite zu berücksichtigen, da Du ja nur insoweit tatsächlich wirtschaftlich belastet bist.

    Es entsteht doch aber eine wirtschaftliche Belastung durch die Beiträge der Zusatzversicherung.
    Können diese dann wenigstens entlastend von der Rückzahlung abgezogen werden?

  • Es entsteht doch aber eine wirtschaftliche Belastung durch die Beiträge der Zusatzversicherung.

    Deshalb werden die Zusatzversicherungen ja auch explizit in jeder Software und in den Erklärungen im Rahmen der beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen erwähnt.


    Können diese dann wenigstens entlastend von der Rückzahlung abgezogen werden?

    Nein, es sind dem Grunde nach Vorsorgeaufwendungen. Unbeachtlich ist, dass sie sich im Rahmen der Höchstbetragsberechnung heutzutage meist nicht mehr auswirken. Das ändert aber nichts an der Veranlassung und der Zuordnung.