Umsatzsteuer - Gewinn

  • Hallo,


    ich schlage mich gerade mit den Behörden herum und bräuchte eine Info. Es geht um die Berechnung einer Zuzahlung.


    Grundlage dafür sollen "die positiven Einkünfte nach EStG" sein, "NICHT das zu versteuernde Einkommen". Das sei bei Selbstständigen der "Gewinn (d.h. der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben)".


    Mir wurde jetzt gesagt, dass die Umsatzsteuer zum Gewinn gezählt wird (wörtlich "der höhere Betrag, der auf Ihrer Rechnung steht"). Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn? Die Umsatzsteuer wird doch 1:1 abgeführt und zählt nicht zum Gewinn?


    Vielleicht kann das zufällig jemand mit rechtlicher Grundlage bestätigen. Oder widerlegen.


    Danke

  • Mir wurde jetzt gesagt, dass die Umsatzsteuer zum Gewinn gezählt wird (wörtlich "der höhere Betrag, der auf Ihrer Rechnung steht"). Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn? Die Umsatzsteuer wird doch 1:1 abgeführt und zählt nicht zum Gewinn?

    Die Umsatzsteuer ist bei der EÜR eine Einnahme eigener Art. Gleiches gilt im Gegenzug für verausgabte Umsatzsteuer (Vorsteuer) als Betriebsausgabe. Das kannst Du in jedem Steuerprogramm ohne jedes Problem aus den Berechnungen zur EÜR ersehen. Jahresübergreifend kann dies durch das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG durchaus zu Verschiebungen im Rahmen der EÜR der Jahre führen.


    Vielleicht kann das zufällig jemand mit rechtlicher Grundlage bestätigen.

    § 8 Absatz 1 EStG


    Dieses kleine 1x1 des Steuerrechts sollte eigentlich jeder Unternehmer kennen. Erst recht dann, wenn er Umsatzsteuer in seinen Rechnungen gesondert ausweist.

  • Tausend Dank.


    Mir selber ist das ja alles bewusst. Aber nur weil ich Umsatzsteuer brav ausweise und abgebe heißt es nicht, dass ich alle Paragraphen dazu kenne.


    Wie ich dem Amt allerdings klar mache, dass nicht der "höhere Betrag" auf der Rechnung der Gewinn ist, und die Umsatzsteuer (sobald abgeführt) eine Betriebsausgabe ist, weiß ich immer noch nicht.

  • Mir selber ist das ja alles bewusst.

    Anscheinend nicht, denn sonst würdest Du nicht weiterhin so argumentieren.


    Mir selber ist das ja alles bewusst. Aber nur weil ich Umsatzsteuer brav ausweise und abgebe heißt es nicht, dass ich alle Paragraphen dazu kenne.

    Das solltest Du aber, um nicht Probleme mit dem FA oder anderen Stellen zu bekommen. Und wenn man das nicht schafft, muss man sich professionelle Hilfe an die Seite holen oder zumindest eine eingehende steuerliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Im Ernstfall fragt niemand, warum Du das nicht wusstest.


    Wie ich dem Amt allerdings klar mache, dass nicht der "höhere Betrag" auf der Rechnung der Gewinn ist, und die Umsatzsteuer (sobald abgeführt) eine Betriebsausgabe ist, weiß ich immer noch nicht.

    Gar nicht. Das Ergebnis der unter Berücksichtigung des genannten § 11 EStG durchgeführten EÜR ist maßgeblich.

  • Ich glaube, meine Frage wird nicht ganz klar.


    Mit dem Finanzamt hatten weder ich, noch meine sehr kompetente Steuerberaterin je Probleme.


    Es geht um ein anderes Amt, welche nichts von EÜR usw. hören und verstehen möchte, sondern sagt, dass für sie der Gewinn "immer der höhere Betrag auf der Rechnung" ist. Zitat.


    Aber ich habe fast des Gefühl, dass es hier dafür keine Hilfe zu erwarten gibt :) Danke!

  • Es geht um ein anderes Amt, welche nichts von EÜR usw. hören und verstehen möchte, sondern sagt, dass für sie der Gewinn "immer der höhere Betrag auf der Rechnung" ist. Zitat.

    Das wurde alles verstanden. Die Aussage stimmt doch. Genau das gilt doch für die Gewinnermittlung. Die erhaltene Umsatzsteuer erhöht die Betriebseinnahmen und somit den Gewinn. Ebenso erhöht die an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) die Betriebsausgaben und mindert den Gewinn entsprechend. Und selbiges gilt für vom FA aufgrund von Steueranmeldungen erhaltene Erstattungen bzw. für aufgrund von Steueranmeldungen an das FA geleistete Zahlungen. Und alles unter Berücksichtigung des § 11 EStG.


    Vielleicht sollte man einfach sagen, dass Betriebseinnahmen nicht mit Gewinn gleichzusetzen sind. Das sollte doch unwiderlegbar sein. Vereinfacht und nachlesbar könnte man auch auf den konkreten Wortlaut des § 4 Absatz 3 EStG verweisen.


    Aber ich habe fast des Gefühl, dass es hier dafür keine Hilfe zu erwarten gibt :) Danke!

    Dir wird die ganze Zeit geholfen, Du merkst oder verstehst es nur leider nicht.

  • Wie ich dem Amt allerdings klar mache,

    indem Du eine EÜR ab gibst

    dass nicht der "höhere Betrag" auf der Rechnung der Gewinn ist, und die Umsatzsteuer (sobald abgeführt) eine Betriebsausgabe ist, weiß ich immer noch nicht.

    viele denken auch heute noch, dass "Unternehmer" alles -absetzen- können. Selbst die Blumen für die Frau oder das Putzmittel für das Eigenheim. Fällt dem Finanzamt ja nicht auf. So denken eben auch viele (Menschen außer Finanzbeamte) dass der Rechnungsbetrag in den Geldbeutel fließt und verprasst werden kann. :)

  • Vielleicht sollte man einfach sagen, dass Betriebseinnahmen nicht mit Gewinn gleichzusetzen sind. Das sollte doch unwiderlegbar sein. Vereinfacht und nachlesbar könnte man auch auf den konkreten Wortlaut des § 4 Absatz 3 EStG verweisen.

    Genau so etwas meinte ich. Eine Zusammenfassung für jene, die noch weniger Ahnung (und Interesse) zu diesem Thema mitbringen als ich.


    Alles vorherige war schon zu hoch. Danke!

    Wie ich dem Amt allerdings klar mache,

    indem Du eine EÜR ab gibst

    Das habe ich getan. Dann wurden die entsprechenden Rechnungen angefordert und daraufhin wurde mir gesagt, dass meine Einnahmen ja höher wären, weil die Rechnungen höher sind. Obwohl alles korrekt angegeben war. Die sind halt der Meinung, dass die abgeführte Umsatzsteuer mit zum Gewinn gehört. Und "da hätten auch Sachbearbeiterinnen drüber geguckt, die das seit 15 Jahren machen und die machen das immer so".

  • Das habe ich getan. Dann wurden die entsprechenden Rechnungen angefordert und daraufhin wurde mir gesagt, dass meine Einnahmen ja höher wären, weil die Rechnungen höher sind. Obwohl alles korrekt angegeben war.

    Wo ist denn das Problem? In einer ordnungsgemäßen EÜR ist doch für jeden erkennbar die vereinnahmte USt als Einnahme eigener Art gesondert aufgeführt. Entsprechend sieht es bei den Betriebsausgaben aus. Dann kommt doch nur noch 1+1=2 oder 3-2=1 und das steht dann unten als Ergebnis (Gewinn/Verlust).

  • Das habe ich getan. Dann wurden die entsprechenden Rechnungen angefordert und daraufhin wurde mir gesagt, dass meine Einnahmen ja höher wären, weil die Rechnungen höher sind. Obwohl alles korrekt angegeben war.

    Wo ist denn das Problem? In einer ordnungsgemäßen EÜR ist doch für jeden erkennbar die vereinnahmte USt als Einnahme eigener Art gesondert aufgeführt. Entsprechend sieht es bei den Betriebsausgaben aus. Dann kommt doch nur noch 1+1=2 oder 3-2=1 und das steht dann unten als Ergebnis (Gewinn/Verlust).

    Sollte man meinen. Wir wurden in eine höhere Beitragsstufe eingestuft. Auf meine Rückfrage warum, wurde mir dann per Telefon gesagt, dass in der Übersicht (der EÜR) ja Gewinn gefehlt hätte, weil sie "immer die höhere Zahl auf der Rechnung nehmen". Auf diesem Level befinden wir uns hier.

  • Auf meine Rückfrage warum, wurde mir dann per Telefon gesagt, dass in der Übersicht (der EÜR) ja Gewinn gefehlt hätte, weil sie "immer die höhere Zahl auf der Rechnung nehmen".

    Du hast Ihnen aber schon eine nachvollziehbare EÜR gegeben, aus denen die auch die vereinnahmte USt im Rahmen der EÜR erkennen können? Ggf. eben auch Ausdruck der Konten?


    mag weit hergeholt sein, aber vllt. spielt auch der Aspekt "soll-ist-versteuerung" mit eine Rolle.

    Es geht hier um eine EÜR, bei der die Soll-/oder Istversteuerung nach dem UStG absolut irrelevant ist. Hier gilt bekanntermaßen ausschließlich der § 11 EStG.


    Sollte man meinen. Wir wurden in eine höhere Beitragsstufe eingestuft.

    Es sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung geben. Bei der Argumentation: Das haben wir schon immer so gemacht, hilft ja nichts anderes.

    Genau. Und wenn es keine gibt umso besser. Dann muss er noch nicht einmal eine bestimmte Frist einhalten. Also Widerspruch einlegen und denen das Mit Kontenausdrucken um die Ohren hauen.