Hallo,
ich schlage mich gerade mit den Behörden herum und bräuchte eine Info. Es geht um die Berechnung einer Zuzahlung.
Grundlage dafür sollen "die positiven Einkünfte nach EStG" sein, "NICHT das zu versteuernde Einkommen". Das sei bei Selbstständigen der "Gewinn (d.h. der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben)".
Mir wurde jetzt gesagt, dass die Umsatzsteuer zum Gewinn gezählt wird (wörtlich "der höhere Betrag, der auf Ihrer Rechnung steht"). Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn? Die Umsatzsteuer wird doch 1:1 abgeführt und zählt nicht zum Gewinn?
Vielleicht kann das zufällig jemand mit rechtlicher Grundlage bestätigen. Oder widerlegen.
Danke