Hallo,
das Finanzamt forderte nach Abgabe der Steuererklärung für 2022 rückwirkend einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für eine freiberufliche Tätigkeit. Dort soll auch der Jahresumsatz für das Jahr der Betriebsöffnung und eine Schätzung für das darauffolgende Jahr abgeben werden. Auf welches Jahr muss ich mich hier beziehen?
Angenommen, als Jahr der Betriebseröffnung wäre das Jahr der Abgabe des Fragebogens, also 2023: dann läge der Jahresumsatz bei 0 Euro und das auch für die Schätzung für 2024, weil die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.
Oder gilt die Betriebseröffnung doch rückwirkend? Dann muss ich aber keine Schätzung angeben, sondern die Zahlen liegen mir ja vor und ich kann sie entsprechend eintragen.
Vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Danke vorab für die Hilfe und viele Grüße!