Minderung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen

  • ich fahre als Angestellter einen Firmenwagen der nach der 1%-Methode versteuert wird.
    Ich muss lediglich für die Mautgebühren und Tankrechnungen bei privaten Urlaubsfahrten selber aufkommen.


    Laut diesem Artikel kann man jedoch die Summe der selbst getragenen KFZ Kosten vom geldwerten Vorteil abziehen.


    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)


    Die Summe der Eigenleistungen habe ich in der Einkommensteuererklärung für 2022 angegeben unter:

    WISO: "Besteuerung von Dienstwagen" -> "Nutzungsentgelt"

    ... jedoch wurde es nicht anerkannt.



    Als Erläuterung dazu im Bescheid ist angegeben:


    „Der Arbeitslohn kann nicht um die Mautgebühren und Tankrechnungen für Urlaubsfahrten gekürzt werden.“



    Aus welchem Grund wurde es denn abgelehnt?



    Habe ich das im WISO-Steuer an der falschen Stelle angegeben oder muss dies der Arbeitgeber direkt machen?



    Danke für die Auskunft

  • Bitte keine Links zu Fremdanbietern. Auf den Buhlseiten gibt es mit Stichwort Firmenwagen o.ä. genügend Lesestoff zu dem Thema.


    Auch die erweiterte Forumssuche sollte mit Stichworten wie Zuzahlung etc. ausreichend Treffer anzeigen. So u.a. einen von Dir selber gestarteten Thread: Firmenwagen und eigene Zuzahlung zu Leasingkosten zusätzl zu 1%-Regel


    Wir dürfen hier keine Steuerberatung leisten.

  • Es ist eine Frage zu deiner WISO-Software.


    Habe ich das im WISO-Steuer an der falschen Stelle angegeben oder muss dies der Arbeitgeber direkt machen?


    Die Frage zum Grund der Ablehnung habe ich auch dem Finanzamt gestellt. Antwort steht noch aus.


    Forumssuche hilft auch 3 Jahre später nicht weiter.


    Grüße

    S

  • Es ist eine Frage zu deiner WISO-Software.

    Es ist leider nicht "meine" Software. :(


    Habe ich das im WISO-Steuer an der falschen Stelle angegeben oder muss dies der Arbeitgeber direkt machen?

    Grundsätzlich, also vorrangig, muss es der AG machen. Und ansonsten gibt es in der Software nur eine Stelle für Anpassungen zur Lohnsteuerbescheinigung.


    Forumssuche hilft auch 3 Jahre später nicht weiter.

    Ich finde schon.

    zuzahlung urlaub - Forumssuche

    Zuzahlung bei Firmenwagen

    zuzahlung benzin - Forumssuche

    Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil


    ich fahre als Angestellter einen Firmenwagen der nach der 1%-Methode versteuert wird.
    Ich muss lediglich für die Mautgebühren und Tankrechnungen bei privaten Urlaubsfahrten selber aufkommen.

    „Der Arbeitslohn kann nicht um die Mautgebühren und Tankrechnungen für Urlaubsfahrten gekürzt werden.“

    Würde ich ebenso sehen. Wenn, wie Du es ja formulierst, der AG ansonsten alle anderen Benzinkosten etc. für Privatfahrten trägt, dann hat er eben genau die anderen speziellen Kosten ausgenommen und diese sind somit nicht mit der 1%-Regelung abgegolten. Auch hat er insoweit ja gerade keine pauschalierte Zuzahlung vereinbart. Ob das letztlich so den Regelungen entspricht kann und darf Dir, wie schon gesagt, nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. Auch kann nur dieser sich die tatsächlichen vertraglichen Regelungen insoweit anschauen.

  • Hallo,


    ich habe mir jetzt die Links durchgelesen aber konnte die Frage ob ich es im WISO "an der falschen Stelle angegeben" habe nicht klären.


    Ich hatte die selbst getragenen FZ-Kosten (Tanken und Maut) bei: "Besteuerung von Dienstwagen" -> "Nutzungsentgelt" eingetragen.


    Kann mir jemand bestätigen, dass das die richtige Stelle ist?


    Vom FA habe ich bisher noch keine Rückmeldung bekommen. Immerhin kam schonmal eine Bestätigungsmail, dass die im Online-Formular gestelle Frage übermittel wurde.


    Danke

  • Ich hatte die selbst getragenen FZ-Kosten (Tanken und Maut) bei: "Besteuerung von Dienstwagen" -> "Nutzungsentgelt" eingetragen.


    Kann mir jemand bestätigen, dass das die richtige Stelle ist?

    Und ansonsten gibt es in der Software nur eine Stelle für Anpassungen zur Lohnsteuerbescheinigung.

  • Danke für die schnelle Antwort, aber diese Information hilft mir so leider nicht weiter.

    Redest du von derselben Stelle?
    Habe ich es richtig eingetragen? Wenn nein, wo genau ist es dann einzutragen in WISO.

    Danke

  • Habe ich es richtig eingetragen?

    Das ist doch gar nicht Dein Problem:

    ... jedoch wurde es nicht anerkannt.

    Als Erläuterung dazu im Bescheid ist angegeben:

    „Der Arbeitslohn kann nicht um die Mautgebühren und Tankrechnungen für Urlaubsfahrten gekürzt werden.“

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage zur Minderung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen“ zu „Minderung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen“ geändert.