Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr 2019 den Herabsetzungsbetrag mit 40% auf 2 verschiedene Anlagen angesetzt.
Mein Problem ist nun, dass die vorhergesagten Anschaffungskosten bei Anlage 1 jetzt niedriger sind als in 2019. Der Abzug der Anschaffungskosten AK im Rahmen eines IAB beträgt neuerdings 50 % (von 40 % in 2019).
Beispiel: 2019 AK 6.300€ IAB 2.500 € (ca. 40%)
Jetzt AK 5.500€ : IAB (2019) 2.500€ (ca. 45%)
Wäre eine Hinzurechnung im Jahr 2023 in Höhe von 45% der AK nach der neuen Gesetzeslage(50%) problemlos möglich? Oder ist das Jahr der Bildung des IAB maßgeblich?
Wenn die Hinzurechnung i. H. v. 45% nicht möglich wäre, kann ich den Rest auf eine andere Anlage anwenden mit Anschaffungsjahr 2023?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße