Hinzurechnung 2023 IAB Investitionsabzugsbetrag

  • Hallo zusammen,


    Ich habe im Jahr 2019 den Herabsetzungsbetrag mit 40% auf 2 verschiedene Anlagen angesetzt.


    Mein Problem ist nun, dass die vorhergesagten Anschaffungskosten bei Anlage 1 jetzt niedriger sind als in 2019. Der Abzug der Anschaffungskosten AK im Rahmen eines IAB beträgt neuerdings 50 % (von 40 % in 2019).

    Beispiel: 2019 AK 6.300€ IAB 2.500 € (ca. 40%)

    Jetzt AK 5.500€ : IAB (2019) 2.500€ (ca. 45%)

    Wäre eine Hinzurechnung im Jahr 2023 in Höhe von 45% der AK nach der neuen Gesetzeslage(50%) problemlos möglich? Oder ist das Jahr der Bildung des IAB maßgeblich?


    Wenn die Hinzurechnung i. H. v. 45% nicht möglich wäre, kann ich den Rest auf eine andere Anlage anwenden mit Anschaffungsjahr 2023?


    Vielen Dank im Voraus!


    Viele Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Hinzurechnung 2023 IAB“ zu „Hinzurechnung 2023 IAB Investitionsabzugsbetrag“ geändert.
  • Wobei für den 2019 gebildeten IAB meines Erachtens eine Inanspruchnahme 2023 nicht mehr in Frage kommt, also Auflösung im Jahr 2019 rückwirkend, kein Übertrag auf die 2023 angeschafften Wirtschaftsgüter und "Strafverzinsung".

  • Wobei für den 2019 gebildeten IAB meines Erachtens eine Inanspruchnahme 2023 nicht mehr in Frage kommt, also Auflösung im Jahr 2019 rückwirkend, kein Übertrag auf die 2023 angeschafften Wirtschaftsgüter und "Strafverzinsung".

    Stimmt, hätte ich auch schreiben können. Ergibt sich aber ja eigentlich schon aus dem Gesetzeswortlaut und dem verlinkten BMF-Erlass. ;)

  • Liebe Alle,

    wieder einmal hoffe ich auf Erleuchtung durch das Forum und freue mich auf Hilfe:

    2018 habe ich einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Das ging mit der Steuererklärung Wiso Steuer auch ganz gut. Das Finanzamt hat dies akzeptiert.

    2023 habe ich nun mehrere Wirtschaftsgüter erworben.

    Ich bin leider mit folgenden Fragen überfordert:


    1. Wie gebe ich an, dass ich mich auf den 2018 gebildeten Investitionsbetrag beziehe (also die tatsächliche Eingabemaske)

    2. Wie bzw. WO, in welcher Eingabemakse gebe ich nun die einzelnen Wirtschaftsgüter an, um deutlich zu machen, dass diese sich auf den 2018 "angemeldeten" Investitionsabzugsbetrag beziehen?

    3. Das Finanzamt erlaubt die Verwendung der angeschafften Wirtschaftsgüter für verschiedene Tätigkeiten, kann ich das auch aufteilen und berücksichtigen?

  • wieder einmal hoffe ich auf Erleuchtung durch das Forum und freue mich auf Hilfe:

    Da hätte schon die Forumssuche gereicht. Nur solltest auch Du einmal einen Blick in den Gesetzestext werfen, denn:

    Wobei für den 2019 gebildeten IAB meines Erachtens eine Inanspruchnahme 2023 nicht mehr in Frage kommt, also Auflösung im Jahr 2019 rückwirkend, kein Übertrag auf die 2023 angeschafften Wirtschaftsgüter und "Strafverzinsung".

    Was für einen in 2018 gebildeten IAB nun erst recht gilt. Wobei ich da gleich mal nach evtl. Verschiebungen wegen Corona nachlesen muss.


    Ansonsten hilft bezgl. des Auflösens aber in jedem Fall die erweiterte Forumssuche.

  • Danke für die Rückmeldung: 2018 kann nach Auskunft von Wiso noch 2023 aufgelöst werden.

    Die Forumssuche war für mich deshalb schwierig, weil ich ja nicht einmal den Fachbegriff "Auflösung" kenne. Ich habe nun gesucht, aber muss wohl mit der Nase auf das Problem gestoßen werden. Oder auf den Link zum passenden Beitrag. Könnte jemand freundlicher Weise "stupsen"? Ich raffe es im Moment zumindest noch nicht...

  • ... nun bin ich durch die Forensuche gewandert, aber bin immer noch nicht fündig. Es ist wahrscheinlich wie beim Ostereiersuchen. Das letzte Ei findet man häufig nicht. So gehts es mir.

    Mir ist nicht klar, weil auch von Buchhaltungskonten die Rede ist (ich nutze Wiso Steuer 2024), wo ich die Anschaffungen eingebe, wie ich deutlich mache, dass sie mit dem IAB in Verbindung stehen.

    Ist es für Eure Information wichtig, dass ich die EÜR innerhalb der Einkommenssteuererklärung mache, also nicht mit der gesonderten EÜR-Möglichkeit? Liegt das daran, dass ich nicht weiter komme?


    Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand erbarmen könnte und mich den Weg der Erleuchtung führt.

    Vielleicht ist es wichtig zu wissen, was ich anschaffte? einen PC, PC-Zubehör, Schreibtisch, Bürostuhl.


    Ich bitte freundlich in die Runde: Helft mir, programmeingabetechnisch bin ich quasi die alte Dame, der über die Straße geholfen werden muss. Ich muss lediglich die Verknüpfung von Eingabemaske und IAB verstehen können, dann schaffe ich es.... ;) Danke für Eure Geduld.

  • Auflösen bedeutet, einen nicht übertragenen IAB gegen 6% Verzinsung im Prinzip zu stornieren. Davon zu unterscheiden ist die Übertragung, die war für 2018 und 2019 bis 31.12.2022 möglich. Damit muss der IAB aufgelöst werden, was dazu führt, dass die Steuererklärungen zum Zeitpunkt der Bildung korrigiert werden und zusätzlich 2023 die Verzinsung erfolgt.

  • Davon zu unterscheiden ist die Übertragung, die war für 2018 und 2019 bis 31.12.2022 möglich.

    Nein, bis 31.12.2023 (s.o.). ;)


    Es hat aber schon einen Grund, wenn ich eine Forumssuche mit genau solchen Stichworten verlinke:

    Investitionsabzugsbetrag auflösen durch Anschaffung

  • Hallo, Miwe4, beziehst Du Dich auf diese Empfehlung?

  • An der Uhrzeit erkennt Ihr, wie verzweifelt ich dem Thema Investitionsabzugsbetrag hinterher hinke.

    Inzwischen habe ich verstanden, wie der Investitionsbetrag angelegt und herabgesetzt werden kann durch Investitionen.

    Nicht verstehen tue ich allerdings, dass ich nur dann Wirtschaftsgüter mit dem Investitionsbetrag in Beziehung setzen kann, wenn sie einer einzigen freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden. Wenn ich sie prozentual auf die 2 freiberuflichen Tätigkeiten verteilen möchte, kann ich sie nicht mit dem Investitionsbetrag in Beziehung setzen. Das Finanzamt hat mir jedoch klar zu verstehen gegeben, dass ich einen Computer im Rahmen des IAB anschaffen und ihn für beide Tätigkeiten verwenden kann. Und hier stoßen wir auf ein Problem, das kein Steuerproblem betrifft, sondern auf ein Eingabemasken-Problem - oder? Wenn mir hier jemand einen hilfreichen Stups geben kann, den ich als Laie auch verstehe, freue ich mich. Danke für Eure Zeit!

  • Das Finanzamt hat mir jedoch klar zu verstehen gegeben, dass ich einen Computer im Rahmen des IAB anschaffen und ihn für beide Tätigkeiten verwenden kann.

    Da hätte ich meine Zweifel, denn Du hast den IAB ja auch nur bei einem Unternehmen bzw. einer EÜR gebildet. Der wird immer betriebsbezogen gebildet. Deshalb gelten ja auch für jeden Betrieb die entsprechenden Höchstbeträge. So zumindest mein Kenntnisstand.

  • Der Computer wird in einem Betrieb voll aktiviert, denn es gibt keine "halbe" Aktivierung - lies hierzu bitte das Einkommensteuergesetz, es ist einschlägig - entweder voll Betriebsvermögen oder kein Betriebsvermögen. Diesem Betrieb ordnest du den IAB zu.

    Am Ende des Jahres (oder bei Umsatzsteuer) verrechnest du über ein Zwischenkonto den Anteil des anderen Betriebs. Im anderen Betrieb wird dann analog (seitenverkehrt) das Gleiche übernommen.