Buchungen zu Reverse-Charge Sachverhalten

  • Hallo zusammen,


    ich hab eine Frage zu folgenden Reverse-Charge Sachverhalten. Trotz langer Recherche habe ich keine passende Antwort gefunden. Ich habe eine UG gegründet, die Umsatzsteuer-ID ist beantragt, aber noch nicht vorhanden. Ich benutze den Kontorahmen SKR04.


    SV 1: Ich erhalte eine Rechnung für eine Dienstleistung aus den USA. Auf der Rechnung ist keine Umsatzsteuer-ID des Rechnungserstellers angegeben. Der Rechnungsbetrag beinhaltet keine Steuer.


    Meine Idee: 5925 an Kreditor (USt und VSt 19% nach § 13b UStG Ausland)


    SV 2: Ich erhalte eine Rechnung für eine Dienstleistung aus Frankreich. Auf der Rechnung ist nur die Umsatzsteuer-ID des Rechnungserstellers angegeben. Der Rechnungsbetrag weist die französische Steuer (20%) auf. Meinen Recherchen nach, darf ich nun die USt abführen, allerdings nicht als Vorsteuer ziehen?


    Meine Idee: 5943 an Kreditor (USt 19% ohne VSt nach § 13b UStG EU)


    SV 3: Ich erhalte eine Rechnung für eine Dienstleistung aus der Republik Irland (EU). Auf der Rechnung ist nur die Umsatzsteuer-ID des Rechnungserstellers angegeben. Der Rechnungsbetrag beinhaltet keine Steuer. Also gilt hier das Null-Summen-Prinzip, richtig (USt abführen, Vorsteuer ziehen)?


    Meine Idee: 5923 an Kreditor (USt und VSt 19% nach § 13b UStG EU)


    Wie relevant ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID beider Seiten (Aussteller und Empfänger) auf den Rechnungen bezüglich dem Vorsteuerabzug?


    Vielen Dank für eure Hilfe :saint:


    Victoria

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Das ist Sache einer eingehenden steuerlichen Erstberatung, die Du dringend in Anspruch nehmen solltest. Dem Forum ist eine Steuerberatung der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Bitte künftig für verschiedene Sachverhalte keine Sammelthreads in Form 1., 2. 3. einstellen, damit die Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt.