Domainkauf: Immaterieller Vermögenswert / Konto 25 - Wo in EÜR?

  • Hallo,


    ich habe eine Domain gekauft. Diese buche ich auf das Konto 25 (Ähnliche Werte & Rechte). Eine Domain darf ja nicht abgeschrieben werden, also auch nicht in der EÜR gewinnmindernd gebucht werden, das passiert auch nicht, soweit alles gut.


    ABER: Soweit mir bekannt ist, muss diese als immaterieller Vermögenswert ja trotzdem im Anlageverzeichnis stehen, oder?

    Ich habe die Ausgabe im Bankkonto ganz normal gebucht, eben auf Konto 25. Allerdings taucht dieser Eintrag in der EÜR oder im Anlageverzeichnis nicht auf.


    Ist das so korrekt? Oder muss ich da noch etwas ändern, dass diese auch in der EÜR im Anlageverzeichnis auftaucht?

    Oder muss ich diese manuell noch im Anlageverzeichnis anlegen?


    Danke für Tipps! :)

  • Danke, das habe ich alles auch gefunden und gelesen. ABER im verlinkten problemfall wird es genau falsch gemacht. Da wird erklärt, wie man die Domain ins Anlagevermögen bucht und abschreibt....aber die Domain darf ja gerade NICHT abgeschrieben werden. Flgt man dem verlinkten Tehma dann landet sie als Abschreibung über die Nutzungsdauer in der EÜR. Und das ist ja falsch......aber ich kann kein Anlagegut im anlageverzeichnis erstellen, das nicht abgeschrieben wird....?

    Die Domain ist ja ein immaterielles Wirtschaftsgut und darf nach BGH Urteil NICHT abgeschriebenw erden, da sie keiner Wertminderung unterliegt.