Buchung eines Flugtickets für Geschäftszwecke welches mit Urlaub im Zielland kombiniert wurde

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe ein Flugticket gebucht und möchte dieses nun in meine Unterlagen erfassen. Dabei benötige ich Unterstützung von euch.

    Einzelunternehmer in IST-Besteuerung; SKR03


    Für eine Dienstleistung, die ich im europäischen Ausland ausgeführt habe, musste ich ein Flugticket buchen. Dabei sind folgende Kosten entstanden

    Hinflug: 21.06.23


    PositionVATTotal in Euro
    Flug0109
    Taxes
    YQ03
    DE010
    YO012,73
    RA03,43


    Gesamt: 138,16€

    Auf der Rechnung steht, dass man von der Umsatzsteuer befreit ist. Gebucht wurde das Ticket bei einer Europäischen Airline, die ihren Sitz nicht in Deutschland hat. Bei der Buchung habe ich meine VAT-ID hinterlegt.


    Rückflug: 01.08.2023


    PositionVATTotal in Euro
    Ticket0229,00
    Taxes
    YQ - Reinsurance charges03
    GR - Taxes airport012
    WP - Fraport charges04
    WQ - Fraport charges02,6
    ZL - Passenger Fee00,70
    Sitzplatz
    Sitzplatzreservierung06


    Gesamt: 257,30€

    Auf der Rechnung steht, dass man von der Umsatzsteuer befreit ist. Gebucht wurde das Ticket bei einer Europäischen Airline, die ihren Sitz nicht in Deutschland hat. Bei der Buchung habe ich meine VAT-ID hinterlegt.


    Meine Dienstleistung habe ich am 29.07.2023 erbracht und den Rest der Zeit habe ich mit Urlaub und Besuch von Partnern kombiniert.

    Wie gehe ich am Besten vor um nur die tatsächlichen Kosten des Fluges auf mein Betrieb zu buchen?

  • Die Abkürzungen werden auf der Rechnung nicht weiter erläutert.

    Die Besuche bei den Partnern waren natürlich dienstlicher Art - privates Kennenlernen, da bisher nur telefonischen Kontakt.


    Naja der Flug wurde früher angetreten, da auch mit Urlaub kombiniert. Ich weiß nicht, wie ich das richtig verbuchen soll. Umwelttechnisch und aus Sicht des Unternehmers würde es wenig Sinn zu machen, den Urlaub abzubrechen, nach DE zu fliegen wieder runter, dann wieder hoch und dann wieder runter um den Urlaub fortzusetzen.

  • Wenn sich der Reisepreis in der Zeit früherer Hinflug bis tatsächlich vorgesehenen Geschäftstermin nicht geändert hat, kannst u sogar die kplt. Flugkosten als Reisekosten/Aufwand buchen. Unmittelbarer betrieblicher Anlass.

    Nein, auch dann wäre zwingend die oben zitierte Vorschrift zu beachten. Der anlassbezogene Aufteilungsmaßstab ändert sich doch durch die Höhe der Kosten in keiner Weise.

  • Wenn sich der Reisepreis in der Zeit früherer Hinflug bis tatsächlich vorgesehenen Geschäftstermin nicht geändert hat, kannst u sogar die kplt. Flugkosten als Reisekosten/Aufwand buchen. Unmittelbarer betrieblicher Anlass.

    Nein, auch dann wäre zwingend die oben zitierte Vorschrift zu beachten. Der anlassbezogene Aufteilungsmaßstab ändert sich doch durch die Höhe der Kosten in keiner Weise.

    Wie kann man das denn ordnungsgemäß aufteilen? Hast du Erfahrungswerte?

    Flugpreis/(Anzahl Tage-Anzahl Tage Urlaub)? Diese Aufteilung ergibt aber wenig Sinn. Ich habe keine Idee, wie man das korrekt aufteilen kann.

  • Ich habe keine Idee, wie man das korrekt aufteilen kann.

    Steht doch eigentlich genau in der oben zitierten Vorschrift. Ansonsten gibt es ja diverse Urteile: reisekosten privat bfh - Suche Suchmaschine