Hi liebe Forummitglieder,
mein Bruder ist vor 6 Wochen verstorben und hat zwei Kapitallebensversicherungen hinterlassen. Bei der einen bin ich als Begünstigter im Todesfall eingetragen, bei der zweiten ist kein Begünstigter eingetragen, d.h. das gehört zur Erbschaft. Ich bin als einziger Erbe vorgesehen und habe einen Erbschein beantragt, da meine Bruder nicht verheiratet war und keine Kinder hat. Meine Fragen :
1. Fällt der Auszahlungsbetrag der Kaptallebensversicherung, bei der ich als Begünstigter eingetragen bin, unter die Erbschaftssteuer oder ist das nur bei der Einkommensteuer anzumelden.
2. Gibt es für diese Position einen Steuerfreibetrag?
Beste Grüße Friwo