Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Mutter hat Pflegegrad 3. Sie benötigt nach einem Sturz dauerhaft eine Pflege. Wir haben uns für eine 24 Stunden Pflege in häuslicher Umgebung entschieden. Die 24 Stundenpfllege wird über einen deutschen Pflegedienst organisiert. Es werden Pflegesachleistungen angerechnet. Nach Abzug aller Leistungen der Pflegekasse verbleiben 2.500 EUR die ich begleichen muss, da meine Mutter über keine eigenen Mittel verfügt. Ich bin alleinstehend und kinderlos, ich muss 7% als zumutbare Belastung selbst bezahlen.
Jetzt meine Frage:
Kann ich den die 7% vom Einkommen übersteigenden Wert der 24 Stundenpflege vollständig als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Was gilt es bei dem Vertrag mit dem Pflegedienst zu beachten?
Vielen Dank vorab