Außergewöhnliche Belastung bei Finanzierung einer 24 Stunden Pflege für die Mutter

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Meine Mutter hat Pflegegrad 3. Sie benötigt nach einem Sturz dauerhaft eine Pflege. Wir haben uns für eine 24 Stunden Pflege in häuslicher Umgebung entschieden. Die 24 Stundenpfllege wird über einen deutschen Pflegedienst organisiert. Es werden Pflegesachleistungen angerechnet. Nach Abzug aller Leistungen der Pflegekasse verbleiben 2.500 EUR die ich begleichen muss, da meine Mutter über keine eigenen Mittel verfügt. Ich bin alleinstehend und kinderlos, ich muss 7% als zumutbare Belastung selbst bezahlen.

    Jetzt meine Frage:

    Kann ich den die 7% vom Einkommen übersteigenden Wert der 24 Stundenpflege vollständig als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Was gilt es bei dem Vertrag mit dem Pflegedienst zu beachten?

    Vielen Dank vorab

  • Nichts für ungut, aber mit der Fragestellung bist Du hier an der falschen Stelle, hier geht es nur um programmspezifische Fragen. Du solltest Dir professionellen Rat einholen, wenn es Dir nur um die Steuer geht bei Angehörigen der steuerberatenen Berufe.

  • Kann ich den die 7% vom Einkommen übersteigenden Wert der 24 Stundenpflege vollständig als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

    Das kannst Du doch in jedem Steuerprogramm Deiner Wahl, welches immer es auch sein mag, konkret anschauen. Im Übrigen auch den Rest Deiner Fragen. Das sollte jede Steuersoftware beantworten.


    Was gilt es bei dem Vertrag mit dem Pflegedienst zu beachten?

    Was nun wirklich eine dem Forum nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattete Steuerberatung darstellen würde. Und bei ordnungsgemäß registrierten sowie anerkannten Vermittlern sollte sich diese Frage gar nicht erst stellen. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis. Ggf. solltest Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.