Anlage EÜR und Sammelposten von AVEÜR

  • Hallo, ich bin Freiberufler und benutze WISO zum ersten mal für die STE. Ich habe ein Fahrrad vor 2 Jahren angeschafft, die ich für 5 Jahren vom Steuer absetzen möchte. Bisher 1/5 im Steuererklärung von letzten Jahr unter Sammelposten eingetragen. Jetzt weiss ich nicht wo ich in WISO den Sammlepost eintragen muss. in der Anlage EÜR und/oder Anlage AVEÜR? Ausserdem wollte wissen, wo soll ich die Einträge für die Anlage AVEÜR ausfüllen? Danke für die Hilfe.

  • Damit ich, wenn ich mit WISO nicht zurechtkomme, mein STE direkt in Elster machen kann. Ich bin in beidem ein Anfänger. (Mein Steuerberater ist unerwartet plötzlich arbeitsunfähig geworden.) Ich bevorzuge WISO, weil ich das Ergebnis in Formular sehen und mit vorherigen Jahren vergleichen kann.


    Aber ich glaube nicht, dass es in Ordnung ist, dass Sie, anstatt die Frage zu beantworten, Detektiv spielen!!


    Bitte antworten Sie die Frage. Danke!

  • Fahrrad vor 2 Jahren angeschafft, die ich für 5 Jahren vom Steuer absetzen möchte

    AfA-Dauer Fahrrad ist 7 Jahre.

    Im Pool wenn es nicht mehr als 1.000,-- Euro gekostet hat 5 Jahre

    Bisher 1/5 im Steuererklärung von letzten Jahr unter Sammelposten eingetragen.

    wo, in welchem Programm hast Du das wie eingetragen?

    Sind noch andere Anlagegüter zwischen 250.-- und 1.000,-- im gleichen Jahr angeschafft worden um diese gleichzeitig mit dem Fahrrad über 5 Jahre abschreiben zu können?

  • Wie gesagt, nicht ich sondern mein Steuerberater hat bisher die STE gemacht. Er ist jetzt ausgefallen. Ich sehe es in der Kopie der Formulare, die er mir für meine Akten geschickt hat, dass er 1/5 in AVEÜR eingetragen hat.

  • dass er 1/5 in AVEÜR eingetragen hat.

    schon klar aber:! ist da nur das Fahrrad aufgeführt, oder auch anderen Pool-Wirtschaftsgüter. Fahrrad alleine geht nicht. Und wenn Du deine Buchhaltung mit der Anlagenverwaltung künftig allein machen möchtest, musst Du eben mit dem Buchungsjahr in dem das Rad u. die anderen Anlagegüter erworben und aktiviert wurden beginnen und diese nachtragen.

  • Hallo, ich bin Freiberufler und benutze WISO zum ersten mal für die STE.

    Ich bevorzuge WISO, weil ich das Ergebnis in Formular sehen und mit vorherigen Jahren vergleichen kann.

    Du bist Dir aber zumindest sicher, dass Du dazu WISO EÜR & Kasse nutzt, in dessen Unterforum Du hier postest?


    Eine EÜR ist aber etwas mehr als "Zahlen einfach nur eintragen". Die Systematik ist Dir bekannt? Sonst solltest Du Dir schnellstens einen neuen Steuerberater suchen.

  • also im Steuer:Sparbuch Modul EÜR wird die Anlage AVEÜR wie im Bild befüllt werden. Sollte also auch im EÜR&Kasse so sein.

    Aber Achtung, ich habe nur das Fahrrad im Pool, was nicht zulässig ist. Daher die Frage ob noch andere WG in den Pool eingelegt wurden.


    also im Steuer:Sparbuch Modul EÜR wird die Anlage AVEÜR wie im Bild befüllt werden. Sollte also auch im EÜR&Kasse so sein.

    Aber Achtung, ich habe nur das Fahrrad im Pool, was nicht zulässig ist. Daher die Frage ob noch andere WG in den Pool eingelegt wurden.

    Danke, ich weiss wie es im Formular aussehen soll. ( Anhang_1 vom letzten Jahr, das mein Steuerberater für mich gemacht hat.) Meine Frage ist, wie soll ich die Daten in WISO erfassen, damit das Ergebnis in Formular so aussieht.


    Ich benutze WISO Steuer 2023 und man hat mir gesagt, ich sämtlicher EÜR -Daten da erfassen kann.


    Ich habe bereits 1/5 vom Betrag im folgenden Feld eingetragen:

    Meine Steuererklärung --> 2- Daten erfassen --> Selbstständige --> Freiberufliche u selbständige Arbeit --> -laufende Einkünfte --> Einnahmen-Überschuss-Rechnung --> Betriebsausgaben --> Auflösung Sammelposten nach §6 Abs. 2a EStG --

    Aber beim Prüfen kommt die Fehlermeldung im Anhang_2 vor.


    Ausserdem das Formular AVEÜR wird nicht generiert.

  • Ich benutze WISO Steuer 2023 und man hat mir gesagt, ich sämtlicher EÜR -Daten da erfassen kann.

    Kannst Du ja auch problemlos.


    Ausserdem das Formular AVEÜR wird nicht generiert.

    Die wird generiert, wenn Du entsprechende Daten zum Anlageverzeichnis und zur AfA erfasst.


    Ins Handbuch zur Software hast Du aber einmal geschaut, oder?

  • Ich finde im Online Handbuch leider nichts für eintragen von afa-Sammelposten. Nochmal: Ich habe folgendes eingetragen und einen Fehler bekommen, den ich nicht verstehe:



    Meine Steuererklärung --> 2- Daten erfassen --> Selbstständige --> Freiberufliche u selbständige Arbeit --> -laufende Einkünfte --> Einnahmen-Überschuss-Rechnung --> Betriebsausgaben --> Auflösung Sammelposten nach §6 Abs. 2a EStG --


    Wo ist das Anlageverzeichnis? Genau das suche ich bitte.

  • Vielen Dank. Aber ich habe unter Betriebsausgaben keinen Punkt "Abschreibungen". Die Liste ist lang aber keine "Abschreibung" ist dabei.

    Du hast doch Sammelposten da stehen. Also da den Fehler suchen. Ansonsten nach Steuerthemen sortieren.

  • Die Liste ist lang aber keine "Abschreibung" ist dabei.

    wirst Du auch nicht finden, weil es in der Standardsteuererklärung wo Du dich befindest, keine Anlagenverwaltung gibt. m

    Und auf Deinem Foto der AVEÜR ist nur 1 Anlagegut 923, 83 zu ersehen. Auch das ist unzulässig, weil ein Pool mit einem WG eben kein Sammelpool ist.

  • wirst Du auch nicht finden, weil es in der Standardsteuererklärung wo Du dich befindest, keine Anlagenverwaltung gibt.

    Ernsthaft jetzt? Was meinst Du wo und wie ich meine Screenshots erstellt habe.


    Solche "Hilfen" verwirren mehr als sie einen Nutzen bringen. Man muss nicht zu allem etwas schreiben. :censored:


    Und auf Deinem Foto der AVEÜR ist nur 1 Anlagegut 923, 83 zu ersehen. Auch das ist unzulässig, weil ein Pool mit einem WG eben kein Sammelpool ist.

    Komisch nur, dass die Software keinerlei Einwand hat, das von dem Berater vorgenommene und wohl sicherlich auch geprüfte so zu übernehmen. Auch ein "Sammelposten" Fahrrad kann ja durchaus aus mehreren ergänzten andersartigen Artikeln bestehen. Und eine rechtliche Würdigung des Ansatzes des Beraters steht uns hier nicht zu und ist auch nicht gefragt.


    Im Übrigen darf ein Sammelposten meiner Kenntnis nach auch aus einem Artikel bestehen. Zumindest habe noch nirgends etwas Gegenteiliges gelesen. Auch dem § 6 Absatz 2a EStG ist nichts zu entnehmen, was dagegen sprechen würde.

  • Ernsthaft jetzt? Was meinst Du wo und wie ich meine Screenshots erstellt habe.

    ja ernsthaft, weil ich nicht auf Deine Bilderflut geantwortet habe, sondern auf die Frage des TE #11

    Wo ist das Anlageverzeichnis? Genau das suche ich bitte.

    siehe #15 sowie Bilder #11 und #13 Da kann er auch keine Poolabschreibung finden, weil es das Einkommensteuermodul nicht kann.


    Im Übrigen darf ein Sammelposten meiner Kenntnis nach auch aus einem Artikel bestehen.

    wo hast Du Dir diese Kenntnis angelesen?

    ein (1) Posten ist ein Sammelposten ...sorry aber na ja

    dass die Software keinerlei Einwand hat,

    hat die Buhl-Software auch nicht. Bis der Versand ansteht.

  • siehe #15 sowie Bilder #11 und #13 Da kann er auch keine Poolabschreibung finden, weil es das Einkommensteuermodul nicht kann.

    Entweder hast Du keine Lust meine Screenshots anzusehen oder Du spamst hier vorsätzlich. Bitte unterlasse so etwas. Offensichtlich kann es das ESt-Modul mit seiner vereinfachten EÜR und seinem Anlageverzeichnis eben doch.


    wo hast Du Dir diese Kenntnis angelesen?

    Im Gesetz und in den Kommentaren, die Du ja offensichtlich ignorierst.


    hat die Buhl-Software auch nicht. Bis der Versand ansteht.

    Auch dann hat sie keine Einwände und versendet problemlos.

  • Vielen Dank. Aber ich habe unter Betriebsausgaben keinen Punkt "Abschreibungen". Die Liste ist lang aber keine "Abschreibung" ist dabei.

    Du hast doch Sammelposten da stehen. Also da den Fehler suchen. Ansonsten nach Steuerthemen sortieren.

    Danke. Aber ich konnte leider nicht voran kommen. Ich habe versucht von Anfang an so wie Du "Gewinnermittlung" zu erfassen. Da kann ich leicht unter "Abschreibung" die Daten erfassen und AVEÜR wird generiert. Danke


    Aber jetzt kann ich den alten Eintrag "nn-1 - Laufende Einkünfte" nicht löschen (im Anhang-0 grün markiert). Wie geht das?

  • Aber jetzt kann ich den alten Eintrag "nn-1 - Laufende Einkünfte" nicht löschen (im Anhang-0 grün markiert). Wie geht das?

    Du musst es als 1. freiberufliche Tätigkeit eingeben. Die zweite wird nur ausgefüllt, wenn man mehrere Tätigkeiten hat. Das landet ansonsten in der falschen Zeile der Anlage S.


    Man arbeitet zum testen mit umbenannten Dateikopien!