Verlustvortrag vor und nach Verwendung

  • Hallo liebe Forenbesucher:innen und Expert:innen,


    im letzten Geschäftsjahr (2023) habe ich (Einzelunternehmer im Nebengewerbe) leider unter'm Strich Verluste erwirtschaftet, die ich auch zum Jahresende hin mal probeweise gegen das Konto 2978 (SKR04) Verlustvortrag vor Verwendung gebucht habe.
    Wie kann ich nun in den laufenden Buchungen 2024 diese Verlustvorträge "geltend machen", sodass sie als Verlust realisiert werden und gegen etwaige Einnahmen in 2024 verrechnet werden? Also quasi "wie kriege ich das Konto 2978 irgendwann wieder aufgelöst?"


    Im Internet fand ich dies:

    Quelle: https://apps.datev.de/help-center/documents/0906026


    Eine Buchung auf das Konto 7720 ist, so vermute ich, Teil der Lösung, die ich brauche... aber ein solches Konto kann ich in meinem Kontenrahmen nicht finden? (EÜR & Kasse 2024)


    Bin über hilfreiche Tipps sehr dankbar!

    Liebe Grüße

  • Bei einer EÜR geht das nicht... denke ich. Lies Dir nochmals die Einleitung Deines Fremdanbieterlinks durch, (pöse, pöse, pöse), da steht etwas von Bilanz und Kapitalgesellschaft...

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag vor UND nach Verwendung“ zu „Verlustvortrag vor und nach Verwendung“ geändert.
  • Bei einer EÜR geht das nicht... denke ich. Lies Dir nochmals die Einleitung Deines Fremdanbieterlinks durch, (pöse, pöse, pöse), da steht etwas von Bilanz und Kapitalgesellschaft...

    Als ich (Einzelunternehmer) in der EÜR 2021 einen Verlust erwirtschaftet habe, hat mir das Finanzamt einen "Bescheid (...) über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes" ausgestellt:


    Ich komme nur in der EÜR nicht von diesem Saldovortragskonto runter, weil ich keine Gegenbuchung diesbezüglich erstelle(n kann), die 2978 auf null stellt.

  • Als ich (Einzelunternehmer) in der EÜR 2021 einen Verlust erwirtschaftet habe, hat mir das Finanzamt einen "Bescheid (...) über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes" ausgestellt:

    Nicht zufällig für Zwecke der Gewerbesteuer? ;)


    Bei einer EÜR geht das nicht... denke ich.

    Genau.


    Lies Dir nochmals die Einleitung Deines Fremdanbieterlinks durch, (pöse, pöse, pöse), da steht etwas von Bilanz und Kapitalgesellschaft...

    Das war das erste, was einem ins Auge fiel.

  • Hallo, "verrechnet" werden diese dann im der Einkommenssteuer 2024, d.h. für 2023 bekommst du eine Erstattung über die Einkommenssteuer, wegen deines Verlusts, wegen z.B. Wareneinkauf.


    Wenn du 2024 diese Waren verkaufst oder andere Erlöse generierst, dann werden die eben erst ein Jahr später versteuert, das was du 2023 zu viel bekommen hast, musst du dann für 2024 zurückzahlen.

  • Hallo, "verrechnet" werden diese dann im der Einkommenssteuer 2024, d.h. für 2023 bekommst du eine Erstattung über die Einkommenssteuer, wegen deines Verlusts, wegen z.B. Wareneinkauf.

    Nein, sein Screenshot sieht nicht aus wie eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.20xx im Rahmen der ESt. Ein Gewerbeverlust bedeutet ja auch nicht gleichzeitig einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Wie schon gesagt, sieht es mir nach einem Verlustvortrag im Rahmen der Gewerbesteuer aus, der auch nur dort Berücksichtigung findet.


    Aber dazu müsste sich @Shukusatsu erst einmal wieder äußern.

  • Ich bin sehr weit unter der Gewerbesteuergrenze und habe nicht vor, diesbezüglich meine Abrechnungen zu schönigen.

    Ich habe relativ viel Vorträge auf Messen gehalten, die ich mit meinem Firmenwagen besucht habe (1 % Regelung). Nach Corona sind diese Messen weggefallen und der Firmenwagen blieb als Kostentreiber.


    Der Verlust belief sich ausschließlich auf den Gewerbebetrieb, den ich (inzwischen) als Nebengewerbe betreibe. Meine Einkünfte und dementsprechend auch meine Einkommenssteuererklärung wiesen positive Zahlen auf.


    Die allererste Buchung auf das Konto 2978 habe ich auch nicht selbst vorgenommen - der ist über Datenimport aus Vorjahren und Steuer-Abruf (nutze EÜR&Kasse, sowie Steuersparbuch) so in meinen Buchungen in EÜR&Kasse aufgetaucht.

    Ich wüsste nur gern, wie ich dieses Konto 2978 für die kommenden Jahre irgendwie senken kann - oder reicht es, einfach einen gewerblichen Gewinn zu erwirtschaften und im Rahmen des Jahresabschlussassistenten werden dann die entsprechenden Buchungen generiert?

  • Da hat meines Erachtens das Finanzamt einen Fehler gemacht..., aber nichts genaues weiß ich nicht, vielleicht Dein Finanzamt.

    Warum? Wenn eine GewSt-Erklärung mit Verlust abgegeben wird, dann läuft das automatisiert ab.

  • Stimmt, kann/wird wohl richtig ausgestellt sein und nur falsch erfasst. Nun juckt es doch in den Fingern, wie es sich verhalten hätte, wenn man seine GewStG zB mit Wiso Steuer abgeben hätte..., aber mach ich nicht.

  • und ich frage mich nun, welche Buchung zu welchem Zeitpunkt das Konto 2978 jemals wieder auf 0 stellen kann.

    In Deinem Fall gar nicht.


    .... mal probeweise gegen das Konto 2978 (SKR04) Verlustvortrag vor Verwendung gebucht habe.

    Weil man das im Falle einer EÜR schlicht und einfach nicht buchen muss und das auch nicht probehalber.

  • Hat darauf jemand eine Antwort?

    sag mal. Du willst es nicht verstehen oder?

    In der EÜR kann es Verluste geben, welche jedoch das Finanzamt in Deiner Steuererklärung für das Folgejahr berücksichtigt. Du beginnst mit Deiner EÜR im neuen Jahr wieder bei Null und nicht mit Verlusten aus dem letzten Jahr.

    Und wen Du schon bei Datev irgendwelche Zitate hierher kopierst, solltest Du auch die Themenüberschrift lesen. Und dort ging es nicht um EÜR sondern um Bilanz bei Kapitalgesellschaften.