Umsatzsteuererklärung | Vorauszahlungssoll 2023

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich grade dabei, meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 zu erstellen und bin mit meinem Latein am Ende ?(

    Die Werte wurden von WiSo aus meiner EüR gezogen.


    Umsatzsteuer aus steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben: 6.735,83€

    Abziehbare Vorsteuerbeträge: 7.7.67,31€

    Verbleibender Umsatzsteuer-Überschuss: -1.031,48€

    soweit so gut!


    Jetzt wird aber unerklärlicherweise für das Vorauszahlungsoll 2023 -805,88€ gezogen.


    Das führt dazu, dass mein Erstattungsanspruch auf -225,60€ sinkt.


    hat hierfür jemand eine Erklärung? Vielen Dank im Voraus für den Support <3

  • hat hierfür jemand eine Erklärung?

    Das Ding mit den IV. Quartal(en) bzw. Dezember? Genau deshalb gibt es ja die Möglichkeit der Prüfung und Anpassung in dem gelb markierten Kästchen mit Pfeil. Auch einmal die Erläuterungen dazu lesen bzw. das kleine vorstehende Fragezeichen anklicken.

  • Das Ding mit den IV. Quartal(en) bzw. Dezember? Genau deshalb gibt es ja die Möglichkeit der Prüfung und Anpassung in dem gelb markierten Kästchen mit Pfeil. Auch einmal die Erläuterungen dazu lesen bzw. das kleine vorstehende Fragezeichen anklicken.

    Die Erklärung hatte ich bereits gelesen aber vllt. nicht ganz verstanden.


    Nach meinem Verständnis muss ich hier die Summe aller Vorsteueranmeldungen eintragen... bedeutet dass, dass hier die Summe muss, die ich wirklich an das FA gezahlt habe - sprich die Summe aus den Monaten, in denen ich keinen Überschuss hatte

  • was ich auch nicht so ganz verstehen... im Dezember 2022 hatte ich ein Überschuss von 180,16€, welche ich seitens FA im Januar 2023 zurück bekommen habe. D.h. ich habe da 1200/1780 gebucht. ist das so korrekt?

  • Nach meinem Verständnis muss ich hier die Summe aller Vorsteueranmeldungen eintragen... bedeutet dass, dass hier die Summe muss, die ich wirklich an das FA gezahlt habe - ...

    Ja. Und Erstattungen sind selbstverständlich zu saldieren.


    ... sprich die Summe aus den Monaten, in denen ich keinen Überschuss hatte

    Nein. Schlicht und einfach 01-12 aufaddieren, was bei Dir, mal testweise schnell getippt, ca. -1032,78€ UStVZ-Soll betragen sollte. Womit Du theoretisch 1,30€ Abschlusszahlung hättest.

    -507,55
    -335,74
    -112,22
    212,03
    -147,82
    710,45
    -330,97
    -134,3
    300,12
    -58,18
    -256,84
    -371,76
    -1032,78 Saldo
  • , dass hier die Summe muss,

    hier muss die Summe von Kto. 1780 (SKR 03)wenn alle Zahlungen, auch Erstattungen 2023 dahin gebucht wurden. Da aber der Januar erst halb vorbei ist, wird das FAmt die letzte Meldung, so Du sie schon abgegeben hast, noch nicht verarbeitet haben. (Es m.M.n. noch zu früh für eine USt.Erkl. mit allen Nutzungsentnahmen etc. ist.)

  • so Du sie schon abgegeben hast, noch nicht verarbeitet haben.

    Muss es auch nicht, weil das Vorauszahlungssoll (laut seiner abgegebenen UStVA) zu berücksichtigen. Das tatsächliche "Ist" interessiert an dieser Stelle überhaupt nicht.

    § 18 Absatz 1 Satz 1 UStG

    Zitat

    (1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat.

    Zitat

    (4) Berechnet der Unternehmer die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss in der Steueranmeldung für das Kalenderjahr abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach dem Eingang der Steueranmeldung fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Setzt das Finanzamt die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss abweichend von der Steueranmeldung für den Voranmeldungszeitraum oder für das Kalenderjahr oder auf Grund unterbliebener Abgabe der Steueranmeldung fest, so ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Die Fälligkeit rückständiger Vorauszahlungen (Absatz 1) bleibt von den Sätzen 1 und 2 unberührt.


    (Es m.M.n. noch zu früh für eine USt.Erkl. mit allen Nutzungsentnahmen etc. ist.)

    Das spielt an dieser Stelle doch keinerlei Rolle. Er hat diese Dinge doch bereits in seinen Aufzeichnungen berücksichtigt, sonst hätte er die UStVA ja nicht fristgemäß (!) abgegeben.

  • Nein. Schlicht und einfach 01-12 aufaddieren, was bei Dir, mal testweise schnell getippt, ca. -1032,78€ UStVZ-Soll betragen sollte. Womit Du theoretisch 0,30€ Abschlusszahlung hättest.

    sieht das so gut aus? ich muss gestehen, dass ich es immer noch nicht ganz verstanden haben....


    Ich habe Steuern in Höhe von 6.735,83€ eingenommen und 7.767,31€ an Steuern bezahlt... Da heißt ein Überschuss von 1.031,48€ warum muss ich jetzt also die 1.032,78€ angeben?


    Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!

  • warum muss ich jetzt also die 1.032,78€ angeben?

    Weil es der Saldo der von Dir erstellten und abgegebenen UStVAs ist. Und Du bekommst den Rotbetrag ja nicht doppelt ausgezahlt. Und für Zwecke der Abrechnung wird der Betrag dort erklärt. Für die in den UStVAs erklärten Beträge bleiben ja auch die ursprünglichen Fälligkeiten bestehen. Und für eine etwaige Differenz aus der Jahreserklärung zu Deinen Lasten gibt es dann eine entsprechende Abrechnung oder ggf. auch einen Bescheid mit gesetzlicher Fälligkeit.

  • warum muss ich jetzt also die 1.032,78€ angeben?

    Weil es der Saldo der von Dir erstellten und abgegebenen UStVAs ist. Und Du bekommst den Rotbetrag ja nicht doppelt ausgezahlt. Und für Zwecke der Abrechnung wird der Betrag dort erklärt. Für die in den UStVAs erklärten Beträge bleiben ja auch die ursprünglichen Fälligkeiten bestehen. Und für eine etwaige Differenz aus der Jahreserklärung zu Deinen Lasten gibt es dann eine entsprechende Abrechnung oder ggf. auch einen Bescheid mit gesetzlicher Fälligkeit.

    ok, verstehe.


    Müsse ich also eigentlich auf dem Konto 1780 -1.032,78€ haben?

  • Müsse ich also eigentlich auf dem Konto 1780 -1.032,78€ haben?

    Theoretisch ja. Praktisch, ohne Eingriff beim Buchen der EÜR, fast nie. In der EÜR greift der § 11 EStG. Das UStVZ-Soll im Rahmen der USt-Erklärung ist eben, im Gegensatz dazu, das "Soll".


    Lies doch einfach mal unter 10-Tage-Regelung etc. im Forum nach.

  • Lies doch einfach mal unter 10-Tage-Regelung etc. im Forum nach.

    brauch ich nicht weil er für die Erklärung uninteressant ist.

    Ich nehme mir für meine USt-Erklärung (um die geht es ja hier) bis Mitte Juni Zeit. Bis dahin habe ich dann auch meine Spesen/Reisekosten, Nutzungsentnahmen abgewickelt. Ebenso ist bis dahin die letzte Buchung auf 1780 getätigt, so dass ich nicht mit "müsste, sollte, könnte jonglieren brauche.

  • brauch ich nicht weil er für die Erklärung uninteressant ist.

    Davon schreibe ich die ganze Zeit. Liest Du eigentlich die Zusammenhänge hier und warum der Hinweis erfolgte? Oder reißt Du mit Absicht Teile aus dem Zusammenhang?

    Müsse ich also eigentlich auf dem Konto 1780 -1.032,78€ haben?

    Theoretisch ja. Praktisch, ohne Eingriff beim Buchen der EÜR, fast nie. In der EÜR greift der § 11 EStG. Das UStVZ-Soll im Rahmen der USt-Erklärung ist eben, im Gegensatz dazu, das "Soll".


    Lies doch einfach mal unter 10-Tage-Regelung etc. im Forum nach.