Erste Umsatzsteuererklärung für PV-Anlage

  • Hallo Zusammen,


    ich sitze gerade im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung mit WISO Steuer 2023 auch an meiner ersten Umsatzsteuererklärung für meine im letzten September in Betrieb gegangene PV-Anlage. Da ich mit der Steuersprache nicht ganz so gut befreundet bin und mich auch nicht an meinen letzten Erklärungen entlang hangeln kann, hoffe ich jemand kann mir Auskunft geben, ob ich innerhalb des Programms die geleisteten Umsatzsteuerzahlungen an der richtigen Stelle eintrage. Konkret geht es um 2 Fragen in diesem Zusammenhang.


    Ich bin aktuell in der markierten Zeile (siehe unten) und soll soll nun das Vorauszahlungssoll aus den Voranmeldungen angeben. Gleichzeitig enthält die Software den Hinweis, dass es nicht auf tatsächlich geleistete Zahlungen ankommt, sondern allein auf festgesetzte oder angemeldete Umsatzsteuerbeträge.




    Meine Umsatzsteuermeldungen für Q3 und Q4 wurden erst in Q1/2023 über Elster erstellt. Für Q3/22 wurden mir vom Finanzamt 13,30 EUR abgezogen. Für Q4 habe ich (wegen der zurückerstatteten MWSt auf die Anschaffung der Anlage eine Rückerstattung von 3416,15 EUR erhalten (In der USt-Voranmeldung wurde mir dies als Überschuss ausgewiesen (s.u.)).

    Frage 1) Ist damit das hier nun einzutragende Vorauszahlungsoll als Ergebnis aus 13,30 - 3416,15= -3402,85 EUR (anzugeben als Negativbetrag)? Ist es tatsächlich richtig, diese Zahlungen und Erstattungen in der Software für die Erklärung 2022 (wie unten dargestellt) anzugeben, obwohl die Geldflüsse erst in 2023 erfolgt sind? Bei den Einkommenssteuererklärungen ist dies doch zumindest immer anders, es kommt auf den tatsächlichen Zahlungsfluss an?



    In einem anderen Thread bin ich noch auf den Hinweis gestoßen, dass die erhaltene Umsatzsteuererstattung bei den Betriebseinnahmen unter "Vom Finanzamt erstattete Mehrwertsteuer" anzugeben ist.

    Daher Frage 2: Muss ich dann hier zusätzlich die Rückerstattung von dann 3402,85 EUR (Verrechnungsergebnis aus Q4) oder nur die reine (rechnerische) Rückerstattung i.H.v. 3416,15 EUR angeben? Sofern ja, besteht dann jedoch das Problem, dass ich als Datum nur eines in 2022, nicht aber eines dem tatsächlichen Zahlungsjahr entsprechendes Datum in 2023 angeben kann.

    • Offizieller Beitrag

    Die USt-Jahreserklärung und das anzurechnende UStVZ-Soll haben rein gar nichts mit den Zahlen einer etwaigen EÜR im Rahmen der ESt und deren Zufluss-/Abflusssystem nach § 11 EStG zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Das UStVZ-Soll dient ausschließlich einer zutreffenden USt-Abrechnung, da die Beträge aus dem VZ-Soll eigene Fälligkeiten haben.


    Ansonsten solltest Du zur Thematik PV-Anlage dringend noch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Guten Abend,


    danke für eine erste schnelle Antwort.

    Soweit ich verstehe ist damit zumindest beantwortet, dass es bei der Umsatzsteuer nicht auf die tatsächlichen Zahlungsströme/-zeitpunkte ankommt.


    Hinsichtlich des HInweises der Forumssuche habe ich dies im Vorfeld meines Threads gemacht und dabei ja auch den verlinkten Thread gefunden. Inhatlich hat mir dies jedoch leider nichts gebracht bzw. mein Verständnis weiter eingetrübt.

    Insofern wäre ich dankbar, wenn Sie/jemand anderes ganz konkret Hilfestellung geben könnten, ob und wo meine Zahlen zur erhaltenen Umsatzsteuererstattung sowie zum Vorauszahlungssoll einzutragen sind.