Wo Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme in der Jahres-Ust-Erklärung angeben?

  • Hallo,


    Ich habe folgende Frage:


    Ich (Umsatzsteuerpflichtig) habe eine Dienstleistung für ein in der EU ansässiges Unternehmen erbracht, dementsprechend ist diese im RCV ohne Ausweisung der Umsatzsteuer abgerechnet worden.


    -Eine ZM ist erstellt worden.


    -In der Est-Erklärung ist der Betrag unter der folgenden Zeile verbucht worden:

    Betriebseinnahmen / Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet


    -Ich finde allerdings nicht die richtige Zeile in der jährlichen Umsatzsteuererklärung:
    Ich habe angenommen, dass die Zeile:


    Leistungsempfänger als Steuerschuldner / Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)



    korrekt ist. Dies kann aber nicht der Fall sein, da ich


    1. eine auf den Umsatz anzurechnende Steuer angeben muss (Umsatzsteuer des Landes des Leistungsempfängers?)
    2. diese Steuer mir anschließend von WISO als an das FA zu zahlende Steuer ausgewiesen wird.


    Ich vermute also, dass diese Zeile für die Beträge von Rechnungen von Leistungsempfängern gedacht ist.


    Wo trage ich also meinen umsatzsteuerfreien Betrag als Leistungserbringer ein?
    Oder muss ich diese gar nicht in der Ust-Erklärung eintragen, weil diese schon als umsatzsteuerfreie Einnahme in der Est-Erklärung erfasst worden ist?


    Grüße